Bremen - Leipzig: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - Hartz IV)
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(BIAJ) Zum in Bremen mehr oder weniger "beliebten Bremen-Leipzig-Vergleich": Zwei unkommentierte BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung des Bestandes der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB - SGB II - Hartz IV) in den Städten Bremen und Leipzig von Juni 2007 bis Dezember 2016 (ELB bis Juni 2017).
Abbildung 1: Vergleich der Entwicklung der in Bremen bzw. in Leipzig wohnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (svB WO) mit der Entwicklung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insgesamt (ELB - Arbeitslosengeld II) und die Entwicklung der Zahl der ELB je 100 svB WO.(BIAJ_Abb_1)
Abbildung 2: Vergleich der in Bremen und Leipzig arbeitenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (svb AO) und der in diesen beiden Städten wohnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (BIAJ_Abb_2) (Bremen, 27. September 2017)
Alleinerziehende: „Armutsgefährdung“ und Hartz IV im Ländervergleich - 2006 bis 2016
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(BIAJ) Berlin (!) ist 2016 das Land mit der niedrigsten "Armutsgefährdungsquote" Alleinerziehender: 34,5 Prozent (Mikrozensus). In den Ländern reicht diese Armutsgefährdungsquote Alleinerziehender in 2016 bis 59,1 Prozent im Land Bremen und 60,0 Prozent in Sachsen-Anhalt. Und Berlin ist das einzige Land, in dem laut amtlicher Statistik (Mikrozensus) wesentlich weniger Alleinerziehende als arm bzw. armutsgefährdet galten als die Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (Hartz IV: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Zur Entwicklung der "Armutsgefährdung" (Armut) und Hartz IV (SGB II) im Ländervergleich von 2006 bis 2016 siehe die BIAJ-Materialien vom 22. September 2017: Download_BIAJ20170922 (PDF: zwei Text- und vier Tabellen-Seiten)*
Weiterlesen: Alleinerziehende: „Armutsgefährdung“ und Hartz IV im Ländervergleich - 2006 bis 2016
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld: Ausgaben übersteigen gekürztes Soll im Bundeshaushalt 2017 deutlich
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(BIAJ) „Die im Bundeshaushalt 2017 veranschlagten 21,0 Milliarden Euro (nach geplanten 22,2 Milliarden Euro im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung) werden nicht ausreichen, um die Ausgaben der Jobcenter für das Arbeitslosengeld II (einschließlich Sozialgeld) zu decken.“ (BIAJ-Kurzmitteilung „Arbeitslosengeld II und Sozialgeld: Im Bundeshaushalt 2017 sind zu wenig Ausgabemittel veranschlagt“ vom 26. Mai 2017: hier) Die Aktualisierung bis zum Abrechnungsmonat August 2017 zeigt: In den vergangenen 12 Monaten, von September 2016 bis August 2017, wurden vom Bund insgesamt 21,228 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II (einschließlich Sozialgeld) ausgegeben. In den ersten acht Monaten 2017 stieg die (gleitende) Jahressumme der Ausgaben monatlich um durchschnittlich etwa 110 Millionen Euro. Siehe dazu die BIAJ-Abbildung vom 21. September 2017 und die ergänzten Abbildungen vom 23. November 2017 und 22. März 2018. (Und am/ab 20. April 2018: "... Sinkende Ausgaben im ersten Quartal 2018": hier2)
Aktualisierte Abbildungen bis einschließlich Oktober 2017 und bis Februar 2018:
Was verbirgt sich hinter den geplanten Wohngeldausgaben in Bremerhaven und Bremen 2018/19?
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(BIAJ) Der Anteil der Stadt Bremerhaven an den Wohngeldausgaben im Land Bremen betrug in den Jahren 19,7 Prozent (2015) bzw. 21,6 Prozent (2016). Nach dem Entwurf der Haushaltspläne für 2018 und 2019, die heute (20. September 2017) auf der Tagesordnung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) stehen, wird der Anteil der Stadt Bremerhaven an den Wohngeldausgaben im Land Bremen auf 13,2 Prozent in 2018 und 13,0 Prozent in 2019 reduziert. Dies wirft Fragen auf, die beantwortet werden sollten. Denn: Beim Wohngeld handelt es sich laut Basisinformation zur Produktgruppe 68.02.06 in den Bremischen Haushalten „um eine soziale Leistung, welche die wirtschaftliche Sicherung angemessenen Wohnens bezweckt.“ Siehe dazu die einseitige BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. September 2017: Download_BIAJ201270920 (PDF:eine Seite) Siehe dazu auch hier!
Arbeitslosengeld Qualifizierung (Alg Q) - Arbeitslosengeld Weiterbildung (Alg W)
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(BIAJ) Was im Artikel „Q – Qualifizierung“ in der Süddeutschen Zeitung (Online) vom 15. September 2017 (Print: 16./17.09.2017, S. 56) über das „Alg Q“ („Arbeitslosengeld Qualifizierung“) im „SPD-Regierungsprogramm“ (18:54 Uhr: http://www.sueddeutsche.de/leben/q-qualifizierung-1.3656950) unerwähnt blieb: Das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ (Alg W - § 136 SGB III). Siehe dazu die BIAJ-Materialien „SPD will Alg W durch Alg Q ersetzen: Ausgaben der BA 1986-2017: Unterhaltsgeld (Uhg) und Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (Alg W)“ vom 6. März 2017: BIAJ20170306
Hinweis vom 17. Januar 2019: Eine Aktualisierung bis 2018 (Ist) und 2019 (Soll) finden Sie hier1.
Hinweis vom 17. Januar 2020: Eine Aktualisierung bis 2019 (Ist) und 2020 (Soll) finden Sie hier2.