biaj.de
Aktuelle Zahlen und Kommentare zu Arbeitsmarkt, Sozialen Fragen und Jugendberufshilfe
Navigation an/aus

Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies, um Authentifizierung, Navigation und andere Funktionen zu verwalten. Sie entscheiden, ob wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern dürfen - mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Unsere Datenschutzerklärung

Sie haben verboten, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden - wenn sie ihre Meinung ändern, bitte hier klicken.

Sie haben erlaubt, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden - wenn sie ihre Meinung ändern, bitte hier klicken.

  • Startseite/Aktuelles
  • Archiv Kurzmitteilungen
  • Archiv Materialien
  • Erweiterte Suche
  • Büro für absurde Statistik (BaSta)
  • Aktuelle Seite:  
  • Startseite

Hartz IV: 767 Millionen Euro mehr für „Verwaltung“, 669 Millionen Euro weniger für „Eingliederung“

Details
Erstellt: 25. Juni 2016

(BIAJ) Für das "Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit" wurden im Haushaltsjahr 2015 keine Bundesmittel ausgegeben. Veranschlagt waren 105 Millionen Euro. Das bemerkenswerte Abrechnungsergebnis - für das Bundesprogramm wurden ausschließlich Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) ausgegeben - fehlt in der am 14. Juni 2016 vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichten (an dieser Stelle korrekturbedürftigen) Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2015.

Die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2015 zeigt: Für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" wurden 767 Millionen Euro mehr ausgegeben und für die "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" 669 Millionen Euro weniger als im Bundeshaushalt veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2015 wurden vom Bund pro erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 1.111 Euro für "Verwaltungskosten" (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) und 747 Euro für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" ausgegeben.

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 25. Juni 2016 zur "Haushaltsrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2015" mit einem Blick auf die Entwicklung der Mittel und Ausgaben für "Verwaltungskosten" (Bundesanteil) und "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" seit 2007 finden Sie hier: Download (PDF: 3 Text- und eine Tabellenseite - Auszug aus bei Haushaltsstelle 1101/685 11 unvollständigen Haushaltsrechnung des BMF: AuszugHHR ) (22. März 2017: Eine aktualisierte Tabelle zur BIAJ-Kurzmitteilung vom 25. Juni 2016: Download_BIAJ20170322 (PDF: eine Seite)

Nachtrag: Eine Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums zur "unvollständigen Haushaltsrechnung"

Weiterlesen: Hartz IV: 767 Millionen Euro mehr für „Verwaltung“, 669 Millionen Euro weniger für „Eingliederung“

Hartz IV: Vom Regelleistungsbedarf zum Zahlungsanspruch - Bund, Länder, Kreise 12/2015

Details
Erstellt: 22. Juni 2016

(BIAJ) Vom "Regelleistungsbedarf" der nach dem SGB II (Hartz IV) "Regelleistungsberechtigten" in Höhe von insgesamt 3,378 Milliarden Euro über die "zu berücksichtigenden Einkommen", die "verfügbaren Einkommen" und die "angerechneten Einkommen und Kürzungen" zu den "Zahlungsansprüchen" in Höhe von insgesamt 2,370 Milliarden Euro und (nachrichtlich) zur Summe der "Haushaltsbudgets" im Dezember 2015. Eine tabellarische Übersicht (BIAJ-Tabelle) mit kurzer Lesehilfe zeigt, wie sich dies im Bund, in den 16 Ländern und in den 402 Kreisen darstellt - unter besonderer Beachtung der angerechneten Einkommen und Kürzungen in Höhe von insgesamt 1,008 Milliarden Euro auf die verschiedenen Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Mehrbedarfe und die überwiegend von den Kommunen zu tragenden Kosten der Unterkunft).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 22. Juni 2016 finden Sie hier: Download (PDF: 36 Seiten, 2 Text- und 34 Tabellenseiten; Bund und Länder auf den Seiten 3 und 20)


Hartz IV-Sanktionen und davon betroffene erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bund und in den Ländern 2007 bis Februar 2016

Details
Erstellt: 16. Juni 2016

(BIAJ) Neu festgestellte Sanktionen (Hartz IV) und die Zahl der davon betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Bund und in den Ländern: 17 unkommentierte BIAJ-Abbildungen zur Anzahl der von den Jobcentern im Bund und in den Ländern im Verlauf von 12 Monaten neu festgestellten Sanktionen und die Zahl der von den neu festgestellten Sanktionen betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)  von 2007 bis zum 12-Monatszeitraum von März 2015 bis Februar 2016. Die BIAJ-Abbildungen vom 16. Juni 2016 finden Sie hier: Download (PDF: 17 Seiten. Bund auf Seite 1, Länder auf Seite 2 bis 17, von Schleswig-Holstein bis Thüringen)
Hinweis vom 11. April 2017: Die aktualisierten BIAJ-Abbildungen mit neu berechneten Daten bis Dezember 2016 finden Sie hier: Download_BIAJ20170411)


Falsche "Rekordmeldung" zu Hartz IV-Sanktionen im Februar 2016 (dpa, faz.net, dts)

Details
Erstellt: 14. Juni 2016

(BIAJ) Eine falsche "Rekordmeldung" zu Hartz IV-Sanktionen im Februar 2016: "So wenige gab es im Februar noch nie." faz.net, dpa, dts Nachrichtenagentur, t-online und andere verbreiten diese "Rekordmeldung" am 14. Juni 2016. (1) Diese "Rekordmeldung" ("im Februar noch nie") trifft nicht zu. Im Februar 2016 wurden von den Jobcentern in etwa so viele Sanktionen neu festgestellt wie im Februar 2011. Trotz eines deutlichen Rückgangs gegenüber der Anzahl der neu festgestellten Sanktionen im Februar der Vorjahre 2012 bis 2015, wurden im Februar 2016 weiterhin deutlich mehr Sanktionen neu festgestellt als im Februar der Jahre vor 2011. Das zeigt ein Blick auf die von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichte Anzahl der in einem Februar neu festgestellten Sanktionen in den Jahren 2007 bis 2016 (Erstellungstermin: 9. Juni 2016)

Weiterlesen: Falsche "Rekordmeldung" zu Hartz IV-Sanktionen im Februar 2016 (dpa, faz.net, dts)

ALG-Aufstockerquoten 2015: 18,0 Prozent in Berlin - 6,4 Prozent in Bayern (Bund: 11,0 Prozent)

Details
Erstellt: 13. Juni 2016

(BIAJ) Die "ALG-Aufstockerquoten" reichten im Jahr 2015 nach Berechnung des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) in den Ländern von 6,4 Prozent in Bayern (BY) bis 18,0 Prozent in Berlin (BE). Im Bundesdurchschnitt waren 11,0 Prozent (91.538) der jahresdurchschnittlich 833.837 Empfängerinnen und Empfänger von beitragsfinanziertem "Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit" (SGB III) ergänzend auf das steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II (SGB II) angewiesen - 11,0 Prozent (1), auch wenn in diversen Medien beharrlich die methodisch falsch berechnete "ALG-Aufstockerquote" ("10,2 Prozent") berichtet wurde (6./7. Juni 2016), berichtet wird (13. Juni 2016: z.B. MDR Sachsen, Sächsische Zeitung). Die Berechnungsgrundlagen und "ALG-Aufstockerquoten" für den Bund (DE), Westdeutschland (WD), Ostdeutschland (OD) und die einzelnen Länder sind der einseitigen BIAJ-Tabelle vom 13. Juni 2016 zu entnehmen: Download (PDF: eine Seite)
(1) siehe dazu auch die BIAJ-Kurzinformation vom 7. Juni 2016 (hier)


  • 257
  • 258
  • 259
  • ...
  • 261
  • 262
  • 263
  • 264
  • ...
  • 266
SGB II (Hartz IV) Bund Arbeitsmarkt (Arbeitslosigkeit) Bremen (Land) Länder Finanzierung (SGB II) Bremen (Stadt) Bremerhaven Frauen Männer Jugendliche SGB III BAMF (Migration Flüchtlinge Asyl) Kommunen (Kreise) Finanzierung (SGB III) Kinder Berufsausbildung Bürgergeld (Hartz IV) BaSta Rente

  • Spenden
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Über das Institut - Kontakt

Nach oben

© 2025 biaj.de