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Vier Jahre und länger Hartz IV - ein differenzierter Ländervergleich (insgesamt, Männer, Frauen)

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Erstellt: 14. Mai 2014
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(BIAJ) Im Dezember 2013 waren 49,2 Prozent (2,141 Millionen) der 4,350 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vier Jahre und länger ohne eine Unterbrechung von mehr als 31 Tagen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen. (Dezember 2012: 49,0 Prozent) In den Ländern reicht diese Quote von 39,6 Prozent in Bayern bis 58,4 Prozent in Sachsen-Anhalt.

Von den 2,243 Millionen weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Dezember 2013 waren 51,7 Prozent (1,159 Millionen) vier Jahre und länger auf Hartz IV angewiesen (Bayern 42,0 Prozent, Sachsen-Anhalt 60,8 Prozent), von den 1,218 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von 50 Jahren und älter 63,5 Prozent (774.000) (Bayern: 54,7 Prozent, Sachsen-Anhalt 71,8 Prozent).  

54,2 Prozent der 2,141 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die bereits vier Jahre und länger auf Hartz IV angewiesen waren, waren Frauen, 36,2 Prozent waren 50 Jahre und älter und 30,0 Prozent verfügten im Berichtsmonat Dezember 2013 über ein Brutto-Erwerbseinkommen.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. Mai 2014 mit den Daten für alle 16 Länder finden sie hier: Download (PDF)


 

Jobcenter: "Integrationen", "Integrationsquoten" 2011 bis 2013 - insgesamt, männlich, weiblich

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Erstellt: 09. Mai 2014
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(BIAJ) Im Rahmen des "Kennzahlenvergleichs" der Jobcenter (§ 48a SGB II) wurden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit in 2013 insgesamt 1,076 Millionen "Integrationen" ermittelt (2011: 1,271 Millionen), darunter 923.000 in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (ohne "öffentlich geförderte Beschäftigung") (2011: 1,116 Millionen).

Die sogenannte "Integrationsquote" betrug 2013 im Bundesdurchschnitt 24,3 Prozent (2011: 27,4 Prozent). (Männer: 29,7 Prozent; Frauen: 19,3 Prozent) Auf Jobcenterebene reichen die "Integrationsquoten" (K2) in 2013 von 14,5 bis 47,2 Prozent, die der Männer (K2_M) von 17,5 bis 66,0 Prozent und die der Frauen (K2_F) von 11,5 bis 38,2 Prozent.

Der Aussagegehalt der Kennzahl K2 ("Integrationsquote") wird nicht selten falsch und irreführend dargestellt. Oft wird der Eindruck erweckt, "Integrationen" und "Integrationsquote" geben wieder, wie viele verschiedene Personen in ein (ungefördertes) Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis integriert wurden. Dies ist falsch. Es wird deshalb dringend gebeten, die statistischen Hinweise zu beachten. (Anmerkung: Die in den BIAJ-Materialien vom 21. Mai 2013 kritisierte falsche Behauptung, "Es werden ausschließlich solche Integrationen in Erwerbstätigkeit erfasst, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass Hilfebedürfigkeit auch längerfristig überwunden werden kann.", wurde in der Version 1.6 der Detailbeschreibung der Kennzahl K2 gestrichen.)

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. Mai 2014 finden Sie hier: Download

Ergänzende nach Vergleichsgruppen (mit 12 bis 44 Jobcentern: Ia bis IIIe) sortierte Tabellen (Tabellen 4 bis 6) finden Sie hier.


Siehe dazu auch BIAJ-Materialien "Jobcenter: "Integrationen", "Integrationsquoten 2011 bis 2014 (INT, INT_LZB, K2, K3E1)" vom 23. April 2015: BIAJ_20150423


 

 

Mindestlohngesetz: "nur nach deutscher Langzeitarbeitslosigkeit" kein Recht auf Mindestlohn!?

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Erstellt: 07. Mai 2014
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(BIAJ) Eine nicht nur anlässlich der bevorstehenden Europawahl (25. Mai 2014) notwendige Ergänzung der BIAJ-Kurzmitteilung "Mindestlohn 5,67 Euro: Das neue Programm der Bundesregierung für Langzeitarbeitslose" (24. April 2014). 

Die einseitige BIAJ-Kurzmitteilung vom 7. Mai 2014 zum Mindestlohngesetz (Entwurf) und der "deutschen Langzeitarbeitslosigkeit" (§ 22 Absatz 4 Mindestlohngesetz) finden Sie hier: Download


Hinweis: BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. Mai 2014 (Jobcenter: 118.000 "Integrationen" Langzeitarbeitsloser in 2013 ... hier)


 

Arbeitsmarkt im April 2014: Ländervergleich (Frauen, Männer, Rechtskreise)

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Erstellt: 30. April 2014
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(BIAJ) 5,230 Millionen „Arbeitslosengeld-Empfänger/innen“ (SGB III und SGB II) im April 2014, darunter 4,431 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen). 5,019 Millionen Arbeitsuchende, darunter 2,943 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 938.000 (31,9 Prozent) bei den 156 Arbeitsagenturen registriert und 2,005 Millionen (68,1 Prozent) bei den 408 Jobcentern.

77.000 weniger registrierte Arbeitslose als im April 2013:
63.000 (6,3%) weniger im Rechtskreis SGB III, 14.000 (0,7%) weniger im Rechtskreis SGB II (Hartz IV),
58.000 (3,5%) weniger registrierte arbeitslose Männer, 19.000 (1,4%) weniger registrierte arbeitslose Frauen,
63.000 (6,9%) weniger in Ostdeutschland, 14.000 (0,7%) weniger in Westdeutschland.

In der BIAJ-Kurzmitteilung finden Sie u.a. Länderdaten zu den registrierten Arbeitslosen differenziert nach Geschlecht und Rechtskreis (SGB III und SGB II) und zu den (statistisch arbeitslosen und nicht arbeitslosen) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Alg II). (Vorjahresvergleich).

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 30. April 2014 zum Arbeitsmarkt im April 2014 (Ländervergleich) finden Sie hier: Download (Mai 2014: hier)


Mindestlohn 5,67 Euro: Das neue Programm der Bundesregierung für Langzeitarbeitslose

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Erstellt: 24. April 2014
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(BIAJ) "Langzeitarbeitslose" sollen in den ersten sechs Monaten vom Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen werden. Die Lohnhöhe für "Langzeitarbeitslose" lässt die Bundesregierung aus Sorge um das Wohl der "Langzeitarbeitslosen" in ihrem Mindestlohngesetz (Entwurf) "nach unten offen". Unklar bleibt im Mindestlohngesetz auch, wer für die "fürsorgliche Leistung" der Bundesregierung in Frage kommt und für weniger als 8,50 Euro pro Stunde (brutto) arbeiten darf. Offensichtlich sollen auch nach dem 31. Dezember 2014 möglichst viele "Langzeitarbeitslose" für 5,67 Euro pro Stunde (brutto) (oder weniger) arbeiten dürfen.

Die BIAJ-Kurzmitteilung "Mindestlohn 5,67 Euro: Das neue Programm der Bundesregierung für Langzeitarbeitslose" vom 24. April 2014 finden Sie hier: Download


Ergänzung von 7. Mai 2014: Mindestlohngesetz: "nur nach deutscher Langzeitarbeitslosigkeit" kein Recht auf Mindestlohn!? hier


Hinweis: siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. Mai 2014 (Jobcenter: 118.000 "Integrationen" Langzeitarbeitsloser in 2013 ... hier2)


 

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