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BMAS-Staatssekretär nennt falsche Zahlen - Mehr geringfügig Beschäftigte im Rentenalter

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Erstellt: 05. September 2011
  • Null

660.000. Die Zahl der vierten Augustwoche 2011 heißt: 660.000. „Rund 660.000 Rentner müssen nebenher jobben“. Eine Schlagzeile, die in den Tagen nach dem 21. August 2011 in diversen Varianten zu lesen oder hören war, zuerst in der Saarbrücker-Zeitung. 660.000 im Dezember 2010: dies seien „3,9 Prozent“ der Bevölkerung im gesetzlichen Rentenalter (65 Jahre und älter). Die Meldungen bezogen sich u.a. auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Matthias W. Birkwald. (Deutscher Bundestag, Drucksache 17/6790) Die Antwort des (damaligen) beamteten Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS), Andreas Storm (seit dem 24. August 2011 Minister für Bundesangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei im Saarland), ist jedoch falsch.

Die richtige Antwort für den Berichtsmonat Dezember 2010: 769.000 geringfügig entlohnte Beschäftigte ("Minijobber", "Minijobberinnen") im gesetzlichen Rentenalter (4,6 Prozent der Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter), darunter 661.000 im Alter von 65 bis unter 75 Jahren (7,1 Prozent der Bevölkerung im Alter von 65 bis unter 75 Jahren; Frauen: 6,3 Prozent, Männer: 8,0 Prozent).

Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 6. September 2011: Download

Nachtrag. Die Parlamentsdokumentation (Bundestag) teilte am 13. September 2011 mit, dass das Parlamentsreferat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mitgeteilt habe, "... dass der Fehler erkannt wurde und korrigiert werden wird." Eine entsprechende Korrekturmeldung des BMAS ist dem BIAJ bisher weder zugegangen noch bekannt.

Nachtrag II. In der BIAJ-Kurzmitteilung vom 21. September 2011 finden Sie nach Alter und Geschlecht differenzierte Daten zur Entwicklung der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Alter von 65 Jahren und älter: hier


K2, der Gipfel: BMAS will offenbar keine existenzsichernde geförderte Beschäftigung!?

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Erstellt: 02. September 2011
  • Null

K2, der „Schicksalsberg“. K2, die „Integrationsquote“. Die Operationalisierung (Messbarmachung) der Integrationsquote unter Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) lässt kaum einen Zweifel:

Existenzsichernde geförderte Beschäftigung ist nicht erwünscht. Die Fälle, die es noch gibt, sollen im Konkurrenzkampf der Jobcenter (§ 48a SGB II) um die beste „Integrationsquote“ (K2) eliminiert werden.

In der „öffentlich geförderten Beschäftigung“ sollen neben den „Ein-Euro-Jobs“ lediglich (teil)sozialversicherungspflichtige „Billigmaßnahmen“ (mit ergänzendem Arbeitslosengeld II) einen Platz haben, wie z.B. die sogenannte Bürgerarbeit mit einem maximalen Bruttolohn von 900 Euro und die von der Bundesregierung geplante limitierte „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ mit einer nach unten bis zur Lohnwuchergrenze offenen Entlohnung (§ 16e geplant).

Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 2. September 2011 finden Sie hier: Download


Öffentlich geförderte Beschäftigung im Rechtskreis SGB II: Aktualisierung des Ländervergleichs (3)

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Erstellt: 01. September 2011
  • Null

Die Tabellen in den BIAJ-Materialien zur Entwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rechtskreis SGB II (einschließlich BEZ und Beschäftigungsphase "Bürgerarbeit") in den 16 Ländern und den beiden bremischen Städten (3. und 10. Mai) wurden auf Grundlage der von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit revidierten Daten erneut aktualisiert (bis einschließlich Berichtsmonat August 2011) und um die Tabelle 4a+ (siehe unten) ergänzt.

In Tabelle 1+ (Seite 1) ist der Beschäftigtenbestand folgender Instrumente zusammen gefasst:

1. Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante ("Ein-Euro-Jobs") (Tabelle 2+, Seite 2),
2. Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Tabelle 3a+, Seite 4),
3. Beschäftigungszuschuss (BEZ - § 16e SGB II; alias "JobPerspektive" (Tabelle 3b+, Seite 5),
4. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen SGB II (ABM, Restabwicklung) (Tabelle 3c+, Seite 6),
5. Beschäftigungsphase der sog. Bürgerarbeit (Bundesprogramm außerhalb des SGB II) (Tabelle 3d+, Seite 7).

In Tabelle 3+ (Seite 3) sind die unter Ziffer 2 bis 5 genannten sozialversicherungspflichtigen Maßnahmen zusammengefasst. In Tabelle 4+ (Seite 8) ist dokumentiert, wie sich der Anteil der geförderten Beschäftigten in sozialversicherungspflichtigen Maßnahmen (Tabelle 3+) an der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rechtskreis SGB II einschließlich "Bürgerarbeit" (Tabelle 1) entwickelt hat. Und in der neu angefügten Tabelle 4a+ (Seite 9) ist dokumentiert, wie sich der Anteil der geförderten Beschäftigten in sozialversicherungspflichtigen SGB II-Maßnahmen (ohne die nicht im SGB II geregelte „Bürgerarbeit“) an der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rechtskreis SGB II entwickelt hat. (vgl. dazu § 16 Abs. 1 Nr. 2 SGB III)

Die am 1. September 2011 erneut aktualisierten und ergänzten unkommentierten BIAJ-Tabellen finden Sie hier: Download

Diese aktualisierten BIAJ-Tabellen vom 1. September 2011 wurden am 3. November 2011 erneut aktualisiert: Downloadneu


Arbeitsmarkt im August 2011: Ländervergleich (Frauen, Männer, Rechtskreise)

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Erstellt: 31. August 2011
  • Null

Im August 2011 wurden 238.000 (7,5 Prozent) weniger Arbeitslose registriert als im August des Vorjahres, 163.000 (15,8 Prozent) weniger im Rechtskreis SGB III und 75.000 (3,5 Prozent) weniger im Rechtskreis SGB II (Hartz IV).

In fünf Ländern wurden im August 2011 im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) mehr Arbeitslose registriert als im August 2010: Hamburg (+3,9 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (+2,6 Prozent), Brandenburg (+2,0 Prozent), Berlin (+0,5 Prozent) und Schleswig-Holstein (ebenfalls +0,5 Prozent). (vgl. Tabelle 3 , Seite 8)

In der BIAJ-Kurzmitteilung finden Sie u.a. Länderdaten zu den registrierten Arbeitslosen im August 2011 differenziert nach Geschlecht (im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat), zu den registrierten Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (SGB III und SGB II), zum Bezug von Arbeitslosengeld II, differenziert nach arbeitslos und nicht arbeitslos registrierten Leistungsempfänger/innen.

Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 31. August 2011 zum Arbeitsmarkt im August 2011 (Ländervergleich) finden Sie hier: Download


Ausgaben für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung", darunter BSM und BEZ (2010: Großstädte)

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Erstellt: 30. August 2011
  • Null

Wie viel wurde in den 15 Großstädten in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2010 für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" (Hartz IV) ausgegeben und wie viel darunter für die "Beschäftigung schaffenden Maßnahmen" (BSM: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante alias "Ein-Euro-Jobs", Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante und Restabwicklung Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) und die "Leistungen zur Beschäftigungsförderung" (Beschäftigunszuschuss: BEZ)?

Nachrichtlich werden in der (bis auf eine kleine Anmerkung in Fußnote 2) unkommentierten BIAJ-Tabelle die Ausgaben für die geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (BSM und BEZ ohne "Ein-Euro-Jobs") ausgewiesen (Spalte 14) und deren Anteil an den Ausgaben für die SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" (Spalte 15) und an den zugewiesenen Mitteln für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" (Spalte 16). Laut § 16e SGB II (neu) des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 24. Juni 2011 ("Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt") soll der Anteil auf maximal 5 Prozent der zugewiesenen Mittel (5 Prozent von Spalte 0!) beschränkt werden.

Die am 31. August 2011 ergänzte und korrigierte Fassung der  BIAJ-Tabelle vom 30. August 2011finden Sie hier: Download (Ergänzung und Korrektur: rot)


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