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Bremen, Bremerhaven: Kinder (unter 15) in der SGB II-Statistik (Hartz IV)

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Erstellt: 16. August 2011
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Ende 2010 wohnten im Land Bremen 82.359 Kinder im Alter von unter 15 Jahren. Von diesen Kindern lebten 25.397 in „SGB II-Bedarfsgemeinschaften“ (Hartz IV). Der Anteil der Kinder im Alter von unter 15 Jahren im Land Bremen, deren Mütter und/oder Väter Ende 2010 auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen waren, betrug nach neuen Berechnungen 30,8 Prozent. Eine positive Veränderung der SGB II-Hilfequote (Kinder unter 15) ist seit 2006 lediglich im Jahr 2008 (Neuregelung des Kinderzuschlags: § 6a BKGG) zu beobachten. (siehe Abbildung 1) Zur Entwicklung in den beiden bremischen Städten (Bremen und Bremerhaven) siehe die Abbildungen 2 und 3.

Im heutigen Weser-Kurier (16.08.2011) heißt es unter der Überschrift „Bremer Tafel offenbart soziale Spaltung“ zu den Kindern unter 15 Jahren irrtümlich: „Zwei Drittel erhielten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ...“ (Seite 9; Anm.: Auch die Aussage, "Besser stehen alleinerziehende Bremer mit ihren Kindern da ..." dürfte, nicht nur wegen der männlichen Form, einer statistischen Überprüfung nicht standhalten.)

Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 16. August 2011 finden Sie hier: Download


 

Berlin: Kinder im Alter von unter drei Jahren in der SGB II-Statistik (Hartz IV)

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Erstellt: 12. August 2011
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Der nicht selten, unbewusst oder bewusst erweckte Eindruck, in Berlin ginge der deutliche Anstieg der Zahl kleiner Kinder (hier: unter drei Jahre) mit einem Anstieg der Zahl kleiner Kinder einher, deren Mütter und/oder Väter auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen sind, wird durch die amtliche Statistik nicht bestätigt. Dies zeigt eine kleine Auswertung der Daten des Statistischen Bundesamtes (Kinder) und der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Kinder in „SGB II-Bedarfsgemeinschaften“) durch das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ).

Die einseitige BIAJ-Kurzmitteilung vom 12. August 2011 finden Sie hier Download


SGB II-Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis unter 25 Jahren im April 2011 (Länder, Kreise)

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Erstellt: 10. August 2011
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Im April 2011 lebten in der Bundesrepublik Deutschland 9,5 Prozent (866.000) der insgesamt etwa 9,1 Millionen jungen Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV). Die vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berechneten Quoten reichen in den Ländern von 21,1 Prozent in Berlin bis 3,8 Prozent in Bayern und in den 412 Kreisen von 22,1 Prozent in der Stadt Bremerhaven bis 1,1 Prozent in den Landkreisen Eichstätt und Freising. (vgl. Tabelle Seite 3 bis 12, Spalten 1 bis 3) 

34.900 (4,0%) der 866.000 Leistungsberechtigten im Alter von 15 bis unter 25 Jahren gelten rechne­risch als „nicht erwerbsfähig“ (Sozialgeld-Empfänger/innen), 831.100 (96,0%) als „erwerbsfähig“ (Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen). (vgl. Spalten 5 bis 7) 

Von den 831.100 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von 15 bis unter 25 Jahren gelten 19,6 Prozent (162.600) als „arbeitslos“. (vgl. Spalten 10 und 11) In den Ländern reicht diese Quote von 27,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis 12,6 Prozent in Hamburg und in den Kreisen, den kreisfreien Städten und Landkreisen, von 35,0 Prozent im Landkreis Uckermark bis lediglich 0,5 Prozent im Rhein-Lahn-Kreis. Offensichtlich bietet hier das SGB II und die Definition der Arbeitslosigkeit in § 16 SGB III den Jobcentern einen erheblichen Gestaltungsspielraum.

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 10. August 2011 finden Sie hier: Download


Lohnanstandsgebot (drei n, ein b): Petitionsverfahren abgeschlossen

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Erstellt: 04. August 2011
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Am 24. Februar 2010 wurde in Anlehnung an einen Vorschlag des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) (hier) eine öffentliche Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. In der wird gefordert, der Bundestag möge beschließen, eine „Lohnanstandshöhe“ in den § 10 SGB II („Zumutbarkeit“), in den § 121 SGB III ("Zumutbare Beschäftigung") und ergänzend in den § 36 SGB III ("Grundsätze der Vermittlung") zur Präzisierung der „zumutbaren Arbeit“ einzufügen. (siehe epetitionen.bundestag.de -> Suchwort: "Lohnanstand")

Die in der Zeichnungsfrist von 1.450 Mitzeichnern und Mitzeichnerinnen unterstützte Eingabe (Petition: PET 4-17-11-81503-005955) wurde vom Bundestag beraten. Am 7. Juli 2011 wurde beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Auf der Seite epetitionen.bundestag.de (Suchwort: "Lohnanstand") ist die Begründung bis heute (04. August 2011) nicht eingestellt. Es heißt dort noch, die Petition befinde sich "in der parlamentarischen Beratung" (Stand der Bearbeitung).

Die dem BIAJ mit Schreiben vom 22. Juli 2011 zugeschickte Begründung finden Sie (unkommentiert) hier: Download

Inzwischen (seit dem 8. August 2011) finden Sie die Begründung auch auf der Seite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2010/_02/_24/Petition_10282.abschlussbegruendungpdf.pdf


Hartz IV: erwerbsfähig, arbeitsuchend, arbeitslos, langzeitarbeitslos - z.B. Bremen... (i, w, m)

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Erstellt: 02. August 2011
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Wenn in den Medien über „Hartz IV“ (SGB II – „Grundsicherung für Arbeitsuchende“) gesprochen und geschrieben wird, werden „Arbeitslosengeld II-Empfänger und –Empfängerinnen“ oder „erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ (ehemals „erwerbsfähige Hilfebedürftige“) sehr häufig als „Langzeitarbeitslose“ bezeichnet und die Begriffe Arbeitslose und Arbeitsuchende als Synonyme verwendet. In der amtlichen SGB II-Statistik (der dafür zuständigen Bundesagentur für Arbeit) trifft dies nicht zu, nicht einmal annähernd. In jeweils drei Schaubildern (insgesamt, Frauen, Männer) ist dies am Beispiel der beiden bremischen Städte (Bremen: Seite 2 bis 4; Bremerhaven: Seite 5 bis 7) für den Berichtsmonat Dezember der vergangenen drei Jahre (2008 bis 2010) dargestellt. In der Stadt Bremen galt im Dezember 2010 nur etwa jeder fünfte und in der Stadt Bremerhaven nur etwa jeder vierte erwerbsfähige Leistungsberechtigte als langzeitarbeitslos im Sinne der amtlichen SGB II-Statistik.

In den sechs Schaubildern finden Sie zudem Informationen zu den SGB II-Leistungsberechtigten im Alter von unter 15 Jahren und den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, den SGB II-Hilfequoten (in den Altersgruppen 0 bis unter 15 Jahre und 15 bis unter 65 Jahre) und zum Verhältnis der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu den in den in der jeweiligen Stadt wohnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Die BIAJ-Materialien vom 2. August 2011 finden Sie hier: Download


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