BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis November 2022
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(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ und der „Gesamtschutzquote“ driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n
Von Januar bis November 2022 wurden insgesamt 214.253 Asylanträge gestellt, darunter 189.998 Erstanträge – 57.332 (43,2 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis November 2021. 22.931 (12,1 Prozent) der 189.998 gestellten Asylerstanträge von Januar bis November 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis November 2021: 23.865 bzw. 18,0 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis November insgesamt 209.154 Asylanträge, darunter 179.064 Erstanträge. 56,0 Prozent (117.061) der 209.154 Entscheidungen von Januar bis November 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 37.408 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
In den letzten 12 Monaten, von Dezember 2021 bis November 2022, wurden vom BAMF 221.988 Asylanträge entschieden, darunter 189.466 Erstanträge. Von den 221.988 Entscheidungen in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022 waren 55,4 Prozent (122.934 „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 40.373 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende November 2022 insgesamt 125.336, 23.305 (22,8 Prozent) mehr als Ende November 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. Dezember2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20221209 (PDF: fünf Seiten)
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis November 2022
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich November 2022 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) November 2022 (Stichtag 14.11.) Vorbemerkung: Der stärkste Anstieg der Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich wurde im November 2022 in den Ländern Thüringen (TH), Sachsen (SN), Mecklenburg-Vorpommern (MV), Sachsen-Anhalt (ST) und Niedersachsen (NI) registriert. (Rang 16 bis Rang 12 im Negativ-Ranking der Veränderungsraten; Spalte 10 in Tabelle 1, Seite 3) n
2,434 Millionen registrierte Arbeitslose - 117.000 (5,0 Prozent) mehr als im November 2021 – 19.000 (2,5 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 136.000 (8,9 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 22.000 (1,7 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 95.000 (9,2 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im November 2021. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑2,6 Prozent in Berlin (BE) bis +11,7 Prozent in Thüringen (TH). (Land Bremen: +2,2 Prozent; Stadt Bremen: +1,1 Prozent; Bremerhaven: +6,4 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,804 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 5,3 Prozent (191.000) mehr als im November 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑2,5 Prozent in Berlin (BE) bis +14,4 Prozent in Bayern (BY).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im November 2022 und November 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. November 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20221130 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Einfuhr und Ausfuhr von Erdgas in gasförmigem Zustand in der Außenhandelsstatistik - TJ, Euro, ct/kWh - Jan 2021 bis Sep 2022
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Einfuhr und Ausfuhr von Erdgas in gasförmigem Zustand von Januar 2021 bis September 2022 in der Außenhandelsstatistik (Statistisches Bundesamt).
Kurzer Lesehinweis unter der BIAJ-Tabelle (mit im Text teilweise gerundeten Daten - Tabelle ohne Lesehinweis - PDF - hier):
Hinweis vom 19.12.2022: Bis Oktober 2022 aktualisiert und ergänzt hier: BIAJ_20221219
Bundeshaushalt 2023: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - mit Vergleich zu Soll 2022 und Soll und Ist 2021
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(BIAJ) Ein tabellarischer Blick auf die Titelgruppe 01 ("Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende") in Kapitel 1101 ("Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen") im Bundeshaushalt 2023 nach zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag vom 22. bis 25. November 2022 - mit einem Vergleich des ersten "Bürgergeld"-Haushhaltsjahres (2023) zum Soll 2022 und Soll und Ist 2021 (Lesehinweis: "Haushaltsvermerke 2023 - insbesondere die fett hervorgehobenen - und Erläuterungen (unten) beachten! Und Ist-Soll-Vergleich 2021 in Spalte 3!"): (siehe BIAJ-Tabelle unten oder einseitige PDF hier: Download_BIAJ20221125)
EUROSTAT: Armutsgefährdung vor und nach Sozialleistungen in der Bundesrepublik Deutschland 2021
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(BIAJ) Die unten stehende BIAJ-Tabelle auf Basis von EUROSTAT-Daten zur "Armutsgefährdung vor und nach Sozialleistungen" von Menschen in Privathaushalten in der Bundesrepublik Deutschland 2021 und zur "Armut oder sozialen Ausgrenzung" 2021 (Stand 16. November 2022) zeigt: Sozialleistungen (Renten und andere Sozialleistungen) mindern die "Armutsgefährdung" (Armut) - gemessen an 60 Prozent des „medianen Äquivalenzeinkommens“ nach Sozialleistungen („Armutsgefährdungsgrenze“*) - von 43,5 Prozent (35,8 Millionen Menschen in Privathaushalten am Hauptwohnsitz) vor Sozialleistungen und vor Renten auf 26,6 Prozent (21,9 Millionen Menschen) vor Sozialleistungen (ohne Renten) und 15,8 Prozent (13,0 Millionen Menschen) nach Sozialleistungen und Renten. Von „Armut oder sozialer Ausgrenzung“ waren nach Sozialleistungen und Renten (!) 17,0 Millionen Menschen (20,7 Prozent) bedroht. (differenziert nach weiblich/männlich siehe BIAJ-Tabelle unten)