biaj.de
Aktuelle Zahlen und Kommentare zu Arbeitsmarkt, Sozialen Fragen und Jugendberufshilfe
Navigation an/aus

Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies, um Authentifizierung, Navigation und andere Funktionen zu verwalten. Sie entscheiden, ob wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern dürfen - mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Unsere Datenschutzerklärung

Sie haben verboten, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden - wenn sie ihre Meinung ändern, bitte hier klicken.

Sie haben erlaubt, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden - wenn sie ihre Meinung ändern, bitte hier klicken.

  • Startseite/Aktuelles
  • Archiv Kurzmitteilungen
  • Archiv Materialien
  • Erweiterte Suche
  • Büro für absurde Statistik (BaSta)
  • Aktuelle Seite:  
  • Startseite

Arbeitslose und Langzeitarbeitslose im Juni 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte

Details
Erstellt: 30. Juni 2021

(BIAJ) Im Juni 2021 wurden in der Bundesrepublik Deutschland von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 1.060.379 Langzeitarbeitslose registriert – 252.529 mehr als im Juni 2020 bzw. 335.991 mehr als im Juni 2019. Der Anteil der registrierten Langzeitarbeitslosen an den registrierten Arbeitslosen insgesamt, der von Juni 2019 bis Juni 2020 bei stark angestiegener Arbeitslosigkeit von 32,7 Prozent auf 28,3 Prozent gesunken war, stieg bis Juni 2021 auf 40,6 Prozent.

Im Juni 2021 lebten 27,05 Prozent (286.838) der 1.060.379 registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten. Rückblickend bis Januar 2008 ist dies der höchste Anteil der Großstädte an den in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Langzeitarbeitslosen. Im Rechtskreis SGB III („Arbeitslosenversicherung“) betrug dieser Anteil der Großstädte 19,08 Prozent (26.625 von 139.537) und im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 28,26 Prozent (260.213 von 920.842).

Nachrichtlich: Ende 2019 lebte in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) gemäß Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes 18,24 Prozent (15,173 Millionen) der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland (83,167 Millionen).

Zum Vorjahresvergleich der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im Juni 2019, 2020 und 2021 (und Jahresdurchschnitt 2019 und 2020) im Bund und in den 15 Großstädten siehe die beiden unkommentierten BIAJ-Tabellen unten oder die zwei PDF-Seiten hier: BIAJ20210630.

Weiterlesen: Arbeitslose und Langzeitarbeitslose im Juni 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte

Unterhaltsvorschuss im Bundeshaushalt 2002 bis 2021

Details
Erstellt: 25. Juni 2021

(BIAJ) Den Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz („Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung“) in Höhe von insgesamt 2,313 Milliarden Euro (Bundesanteil: 925,1 Millionen Euro) standen im Haushaltsjahr 2020 Einnahmen (Erstattungen) in Höhe von insgesamt 384,7 Millionen Euro (Bundesanteil: 153,9 Millionen Euro) gegenüber. (rechnerische Rückgriffsquote/Rückgriffquote/Rückholquote: 16,63 Prozent)

Im Bundeshaushalt 2021 sind für den Bundesanteil an den Ausgaben für diese Unterhaltsleistungen 1,000 Milliarden Euro veranschlagt und Einnahmen in Höhe von 179 Millionen Euro. (Anm.: In welcher Höhe diese Unterhaltsleistungen die Ausgaben des Bundes und der Kommunen für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - Hartz IV – minderten bzw. mindern, ist dem BIAJ nicht bekannt.)

Seit dem 1. Juli 2017 trägt der Bund 40 Prozent der Aufwendungen der Länder. Von 2000 bis zum 30. Juni 2017 trug der Bund ein Drittel (etwa 33,3 Prozent) der Aufwendungen der Länder, vor 2000 50 Prozent. Die nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (von dem zum Unterhalt verpflichteten Elternteil) eingezogenen Beträge, sind von den Ländern zum entsprechenden Anteil an den Bund abzuführen.

Der unten stehenden BIAJ-Tabelle (und PDF hier: BIAJ20210621) ist zu entnehmen, wie sich die Ausgaben und Einnahmen des Bundes (ohne die Anteile der Länder) von 2002 bis 2020 entwickelt haben und welche Entwicklung in 2021 gemäß Bundeshaushalt 2021 erwartet wird. (Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss: hier)

2021 06 25 unterhaltsvorschuss im bundeshaushalt 2002 2021


Anhang (01.07.2021 - vier BIAJ-Abbildungen - am 16.07.2021 wurde in erster Abbildung "31.12.2017" am 16.07.2021 korrigiert!)
Ein Blick auf die Leistungsberechtigten (Kinder) pro 1.000 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren in den Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern Bremen (HB), Hamburg (HH), Berlin (BE), Baden-Württemberg (BW), Bayern (BY) und Mecklenburg-Vorpommern (MV) Ende 2019, 2018 und 2017 (nach Änderung des UVG zum 01.07.2017 - Altersgrenzen/maximale Bezugsdauer)

2021 07 16 uvg leistungsberechtigte pro 1000 kinder bund ende 2017 2018 und 2019 biaj abb

Weiterlesen: Unterhaltsvorschuss im Bundeshaushalt 2002 bis 2021

Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven (2000 bis 2020)

Details
Erstellt: 24. Juni 2021

(BIAJ) Neun unkommentierte BIAJ-Datenblätter (Seiten 2 bis 10) mit kurzer Lesehilfe (Seite 1) zeigen, wie sich die Bevölkerung (der fortgeschriebene Bevölkerungsstand) im Alter von 0 bis 25 Jahren im Land Bremen (Seite 2 bis 4), in der Stadt Bremen (Seite 5 bis 7) und in der Stadt Bremerhaven (Seite 8 bis 10) in den Jahren 2000 bis 2020 (jeweils Jahresende) entwickelt hat. Differenziert nach Altersjahren (0 bis einschließlich 25 Jahre) und Geschlecht.
Die BIAJ-Materialien vom 24. Juni 2021 zur Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven (31.12.2000 bis 31.12.2020) finden Sie hier: Download_BIAJ20210624 (PDF: 10 Seiten)
Hinweis vom 08.06.2022: Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven (31.12.2001 bis 31.12.2021) finden Sie hier: Download_BIAJ20220608


Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – Januar 2019 bis Mai 2021

Details
Erstellt: 23. Juni 2021

(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 676,5 Millionen Euro ausgegeben - 515,1 Millionen Euro (76,1 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung“ (SGB II) zugeteilt wurden, und 161,4 Millionen Euro (23,9 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT).

2021 06 23 jobcenter ge ausgaben taam 16i sgb2 2020 biaj tabelle

Weiterlesen: Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – Januar 2019 bis Mai 2021

Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Mai 2021 - nach der Einmalzahlung

Details
Erstellt: 22. Juni 2021

(BIAJ) Im Mai 2021 ist die gleitende 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld von 21,204 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von Mai 2020 bis April 2021) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. (siehe BIAJ-Abb. unten) Der Anstieg im Mai 2021 resultiert im Wesentlichen oder ganz aus der im Mai 2021 erfolgten „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) in Höhe von 150 Euro. (1) Da es sich lediglich um eine "Einmalzahlung" handelt, wird sich der im Mai 2021 erfolgte Anstieg der 12-Monatssumme der Ausgaben in den kommenden Monaten so nicht fortsetzen - bzw. nur dann, wenn weitere notwendige "Einmalzahlungen" erfolgen.

2021 06 22 alg2 ausgaben bis mai 2021

Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lag einschließlich der Einmalzahlung im Mai 2021 mit den 21,662 Milliarden Euro noch deutlich unter dem im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Soll für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Rechnerisch: Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 26,4 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll würde ausgeschöpft, wenn in den sieben Monaten von Juni bis Dezember 2021 insgesamt 13,945 Milliarden ausgegeben würde, 17,1 Prozent (2,038 Milliarden Euro) mehr als von Juni bis Dezember 2020 (11,907 Milliarden Euro).

(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021; Hervorhebung durch BIAJ)


  • 111
  • 112
  • 113
  • 114
  • ...
  • 116
  • 117
  • 118
  • 119
  • ...
SGB II (Hartz IV) Bund Arbeitsmarkt (Arbeitslosigkeit) Bremen (Land) Länder Finanzierung (SGB II) Bremen (Stadt) Bremerhaven Frauen Männer Jugendliche SGB III BAMF (Migration Flüchtlinge Asyl) Kommunen (Kreise) Finanzierung (SGB III) Kinder Berufsausbildung Bürgergeld (Hartz IV) BaSta Rente

  • Spenden
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Über das Institut - Kontakt

Nach oben

© 2025 biaj.de