Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2015 bis Juni 2023
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(BIAJ) Im ersten Halbjahr 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 13,132 Milliarden Euro ausgegeben, 2,773 Milliarden Euro (26,8 Prozent) mehr als die 10,359 Milliarden Euro, die im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Juni 2022) für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für die ersten sechs Monate 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,495 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 490.000 mehr (9,8 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,005 Millionen RLB in den ersten sechs Monaten 2022. (2)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 22,276 Milliarden Euro betrug, stieg dementsprechend mit den „Bürgergeld-Ausgaben“ in den ersten sechs Monaten 2023 auf 25,049 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juli 2022 bis Juni 2023, 4,498 Milliarden (21,9 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor von Juli 2021 bis Juni 2022 (20,551 Milliarden Euro). Die Ausgaben in den 12 Monaten von Juli 2022 bis Juni 2023 überstiegen das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll in Höhe von 23,760 Milliarden Euro um 1,289 Milliarden Euro (siehe BIAJ-Abbildung unten) und das im Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2024 veranschlagte Soll von 24,300 Milliarden Euro um 749 Millionen Euro.
Gemessen an den durchschnittlich 5,445 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Juli 2022 bis Juni 2023 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 383,83 Euro pro RLB ausgegeben. (3) Ein Jahr zuvor, von Juli 2021 bis Juni 2022 wurden für die durchschnittlich 5,060 Millionen RLB durchschnittlich 338,47 Euro pro Monat ausgegeben. (4)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung 2023: „Bürgergeld“; 2022: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) RLB-Bestand berechnet aus den berichteten Monatsbeständen. Bei Interpretation der nominalen (nicht preisbereinigten) Mehrausgaben im Vorjahresvergleich der Ausgaben in den ersten sechs Monaten ist u.a. wegen diverser gesetzlicher und sonstiger Änderungen (SGB II, Wohngeld- bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz, Erhöhung der PAT-Pauschalen usw.) Vorsicht geboten.
(3) Einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(4) Genannte Ausgaben des Bundes immer einschließlich von Einmalzahlungen und Sofortzuschlag. (§§ 70, 72 und 73 SGB II)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juni 2023
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(BIAJ) Die 12-Monatssumme der Asylentscheidungen des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) stieg in den vergangenen 12 Monaten von 179.974 (Juli 2021 bis Juni 2022) um 71.284 (39,6 Prozent) auf 251.258 in den 12 Monaten von Juli 2022 bis Juni 2023. (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalte 16) Die 12-Monatssumme der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) stieg dagegen nur um 2.966 (7,7 Prozent) auf 41.484 (16,5 Prozent der Asylentscheidungen insgesamt) in den 12 Monaten von Juli 2022 bis Juni 2023. (siehe BIAJ-Tabelle 1, Spalte 4)
Die 12-Monatssumme der Asylanträge stieg von 206.781 (darunter 173.889 Asylerstanträge) in den 12 Monaten von Juli 2021 bis Juni 2022 um 102.373 (49,5 Prozent) auf 309.154 (darunter 283.357 Asylerstanträge) in den 12 Monaten von Juli 2022 bis Juni 2023. (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalte 10)
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Juni 2023 insgesamt 176.987, 71.466 (67,7 Prozent) mehr als Ende Juni 2022. (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalte 1)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 17. Juli 2023 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20230717 (PDF: fünf Seiten – Auszug – drei BIAJ-Abbildungen - siehe unten; dort auch Anhang mit EASY-Vergleich )
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juni 2023
Jobcenter 2024: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und „Gesamtverwaltungskosten“- Ausblick
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(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024 (1) sind für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 4,200 Milliarden Euro veranschlagt (Soll 2024 - Haushaltsstelle 1101/685 11 – 2023: 4,400 Milliarden Euro). Gemäß Erläuterung bei Haushaltsstelle 1101/685 11 dürfen zudem Ausgabereste bis zur Höhe von 600 Millionen Euro (wie im Bundeshaushalt 2023) in Anspruch genommen werden. (siehe dazu die Fußnote 2 in den BIAJ-Tabellen 1 und 2) (2) Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Haushaltsjahr 2024 sind 5,050 Milliarden Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/636 13 - 2023: 5,250 Milliarden Euro). Nicht mehr im veranschlagt sind die 100 Millionen Euro (3) zur „einmaligen Kompensation der durch den Rechtskreiswechsel der Ukraine-Geflüchteten entstandenen Mehrkosten“ (2023: Haushaltsvermerk zu 1101/685 11).
Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (301 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2024 (im Vergleich zu 2023) voraussichtlich sein werden (4) und wie sich dies im Vergleich zur Mittelzuteilung im laufenden Haushaltsjahr 2023 (Stand 23.02.2023) darstellt - berechnet auf Basis der in den BIAJ-Tabellen 1 und 2 genannten Annahmen. (siehe jeweils PDF-Seite 8)
Welchen Einfluss die folgenden parlamentarischen Beratungen des Regierungsentwurfs auf die Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 haben werden, ist noch nicht bekannt. Nicht bekannt ist auch, ob die Verteilungsmaßstäbe durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das kommende Haushaltsjahr 2024 geändert werden.
Die BIAJ-Tabellen 1 und 2 vom 17. Juli 2023 mit allen 405 Jobcentern finden Sie hier:
BIAJ-Tabelle 1 - „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“: Download_BIAJ20230717_1 (PDF: 8 Seiten)
BIAJ-Tabelle 2 - „Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten“: Download_BIAJ20230717_2 (PDF: 8 Seiten) - siehe dazu auch die am 20.07.2023 angefügte BIAJ-Tabelle 2a.
Am 20. Juli 2023 angefügt:
BIAJ-Tabelle 2a vom 20. Juli 2023 (nach der in einem Schreiben des BMAS vom 17. Juli 2023 für 2023 angekündigten voraussichtlichen Zuteilung von ergänzenden 200 Millionen Euro für die (anteilige) Finanzierung der (möglichen) steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro für die Beschäftigten der Jobcenter: Download_BIAJ20230720. (5)
(1) Regierungsentwurf (Bundesministerium der Finanzen), 05. Juli 2023 - siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung vom 06.07.2023: „Jobcenter 2024: 500 Millionen Euro weniger für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“: hier
(2) Aus dem Ansatz für „Arbeitslosengeld II“ (Arbeitslosengeld und Sozialgeld) dürfen zudem, wie im laufenden Haushaltsjahr, bis zur Gesamthöhe von 700 Millionen Euro „Ausgaben für Maßnahmen nach § 16i SGB II bis zur Höhe des dadurch im konkreten Einzelfall eingesparten Arbeitslosengelds II und Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung gewährt werden.“ (Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2024) Diese Mittel werden nicht auf die einzelnen Jobcenter verteilt.
(3) Im Bundeshaushalt 2023 veranschlagt bei Haushaltsstelle 6002/971 12.
(4) ohne Mittel für die BEZ-Ausfinanzierung (§ 1 Absatz 2 Satz 1 EinglMV 2022: "... Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) ..."
(5) Aus diesen am 17.07.2023 vom BMAS angekündigten zusätzlich 200 Millionen Euro für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter im Haushaltsjahr 2023 resultiert die Differenz zwischen der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für 2024 angekündigten Kürzung um 500 Millionen Euro (Videoboschaft vom 13.07.2023) und der von der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, genannten Kürzung um 700 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2024 (Handelsblatt Online 17.07.2023).
SGB II-Eingliederungstitel 2023: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis Juni 2023
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden von Januar bis Juni 2023 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“ - PAT) insgesamt 36,695 Millionen Euro ausgegeben, 2,947 Millionen Euro mehr als von Januar bis Juni 2022 (33,748 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 33,449 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2023 zugeteilten Bundesmitteln (73,200 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremen Stadt im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 45,7 Prozent (33,449 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben. (im ersten Halbjahr 2022: 40,1 Prozent)
Vom Jobcenter Bremerhaven wurden im selben Zeitraum für diese Leistungen 8,387 Millionen Euro ausgegeben, 1,203 Millionen Euro mehr als im ersten Halbjahr 2022 (7,184 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 8,230 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2023 zugeteilten Bundesmitteln (19,512 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremerhaven im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 42,2 Prozent (8,230 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben. (im ersten Halbjahr 2022: 34,5 Prozent)
Zu den für das Haushaltsjahr 2023 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben im ersten Halbjahr 2023 (und 2022) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“) siehe die BIAJ-Materialien vom 13. Juli 2023: Download_BIAJ20230713 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten - eine falsche Monatsangabe - Juli statt Juni - am 12.10.2023 korrigiert)
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis Juni 2023 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 301 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 1,541 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 130,7 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"*). Von den zugeteilten 3,593 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2023 (ohne die Mittel aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"*) wurden von den Jobcentern gE im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 1,410 Milliarden Euro (39,2 Prozent) ausgegeben – in den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht die „Ausschöpfungsquote“ (alle Jobcenter gE zusammen: 39,2 Prozent) von 54,5 Prozent in Hamburg (HH) bis 31,1 Prozent in Bayern (BY).
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr 2022 und 2023 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 12. Juli 2023: Download_BIAJ20230712 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
* Bundesmittel aus dem Titel für „Bürgergeld“; bis Ende 2022 Titel für „Arbeitslosengeld II“