Äquivalenzbeitragszahler, Äquivalenzrentner, Rentnerquotient 2005-2018 – vorausberechnet und Ist
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(BIAJ) Äquivalenzbeitragszahler (w/m), Äquivalenzrentner (w/m) und Rentnerquotient: Sechs unkommentierte (aktualisierte) Abbildungen zu den Vorausberechnungen („bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung“) in den Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung (BMAS) und dem Ist in den Jahren 2005 bis 2018. (mit Tabelle zu den Berechnungsgrundlagen) Im Jahr 2018 standen den 30,837 Millionen Äquivalenzbeitragszahlern 15,593 Millionen Äquivalenzrentner gegenüber. Der Rentnerquotient in 2018: 0,5057 (5.057 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Im Rentenversicherungsbericht 2005 wurden für 2018 "bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung" 26,420 Millionen Äquivalenzbeitragszahler und 15,682 Äquivalenzrentner vorausberechnet. Der im Rentenversicherungsbericht 2005 für 2018 vorausberechnete Rentnerquotient: 0,5936 (5.936 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Die gesamten BIAJ-Materialien vom 16. Mai 2019 finden Sie hier: Download_BIAJ20190516 (PDF: 4 Seiten; 21.05.2019, 20:52 Uhr: Beitragssatz 2018 in Tabelle Seite 4 von 18,7 auf 18,6 Prozent korrigiert)
Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Rente hier.
Hartz IV: "Sanktionsverlaufsquote" stieg 2018 auf 8,5 Prozent (ELB) bzw. 9,6 Prozent (ELB u25)
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(BIAJ) Die sogenannte "jährliche Sanktionsverlaufsquote" ist 2018 auf 8,5 Prozent bzw. 9,6 Prozent in der Altersgruppe unter 25 Jahre gestiegen. „Die jährliche Sanktionsverlaufsquote drückt … den Anteil der ELB aus, die in mindestens einem Berichtsmonat des Jahres SGB II-Leistungen bezogen haben und innerhalb dieses Jahres mindestens eine Sanktion hatten." (Statistik der Bundesagentur für Arbeit) Zu den Berechnungsgrundlagen der "jährlichen Sanktionsverlaufsquote" in 2017 und 2018 siehe die folgende Tabelle.
"Zum gegenwärtigen Entwicklungsstand liegt die Quote nur auf Bundesebene vor und ist nicht für regionale Einheiten verfügbar." (Statistik der BA)
Wie sich die Zahl neu festgestellten Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und die Zahl der von diesen neu festgestellten Sanktionen betroffenen ELB absolut und im Verhältnis zum jahresdurchschnittlichen ELB-Bestand in den einzelnen Jobcentern in 2017 und 2018 darstellt, ist der unkommentierten BIAJ-Tabelle vom 14. Mai 2019 (PDF: 11 Seiten) zu entnehmen: Download_BIAJ20190519. Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Sanktionen (Hartz IV) hier.
Hartz IV: Anerkannte Bedarfe und Zahlungsansprüche im Bund und in den 15 Großstädten – 12/2015 - 12/2018
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(BIAJ) Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem gemäß SGB II (Hartz IV) anerkannten Bedarf: Im Dezember 2018 betrug der durchschnittlich anerkannte Bedarf für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 1.137,90 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (577,70 Euro pro Person in diesen Bedarfsgemeinschaften), davon 696,30 Euro für Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Mehrbedarf (353,50 Euro pro Person) und 441,60 Euro für die anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (224,20 Euro pro Person). Nach vorrangig beim Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Mehrbedarf angerechnetem Einkommen, vorrangigen Sozialleistungen und Vermögen und Kürzung durch Sanktionen verblieb ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 801,00 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (406,70 Euro pro Person), davon 405,40 Euro für Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Mehrbedarf (205,80 Euro pro Person),und 395,70 Euro für die anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) (200,90 Euro pro Person). (wg. Rundung auf 10 Cent Rundungsdifferenzen möglich; Tabellen 4 bis 9 , Seite 7 bis 12 in den BIAJ-Materialien)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. Mai 2019 finden sie hier: Download_BIAJ20190514 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten - eine Prozentangabe auf Seite 2 korrigiert/unterstrichen)
Mittleres Bruttomonatsentgelt der EU-Ausländer im Ländervergleich
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(BIAJ) Eine kleine Ergänzung (BIAJ-Tabelle unten*) zu „Deutlich mehr EU-Bürger arbeiten in Niedersachsen und Bremen“ (Quelle der Presseberichte: Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit, 06.05.2019). Ein vergleichender Blick auf die mittleren Bruttomonatsentgelte (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit und der EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer in den Bundesländern.
Weiterlesen: Mittleres Bruttomonatsentgelt der EU-Ausländer im Ländervergleich
Hartz IV: Kosten der Unterkunft (KdU) im Bund und in den 15 Großstädten 2011 bis 2018
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(BIAJ) Kosten der Unterkunft (KdU): KdU-Zahlungsansprüche in der Bundesrepublik Deutschland und in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover) von 2011 bis 2018: a) jährliche Zahlungsansprüche von SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) und b) durchschnittliche monatliche KdU-Zahlungsansprüche pro Bedarfsgemeinschaft. (unkommentierte BIAJ-Abbildungen; jeweils eine PDF-Seite mit zwei Abbildungen; Ansicht und Download durch Anklicken der Region bzw. des Städtenamens) Bundesrepublik Deutschland, Hamburg, Hannover, Bremen, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Köln, Dortmund, Frankfurt am Main, Stuttgart, München, Nürnberg, Berlin, Dresden, Leipzig.