§ 12 Unterhaltvorschussgesetz ("Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen") lautet: „Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Juli 2018 einen Bericht über die Wirkung der Reform, die am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, vor. Der Bericht darf keine personenbezogenen Daten enthalten.“ Nach Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 8. und 13. August 2018 befindet sich der Bericht der Bundesregierung derzeit innerhalb der Bundesregierung in der Abstimmung und liegt dem Deutschen Bundestag noch nicht vor. Und: Ein Termin für die Veröffentlichung des überfälligen Berichts der Bundesregierung sei derzeit leider nicht bekannt. (Stand: 13. August 2018)
BIAJ-Informationen zum Thema "Unterhaltsvorschuss" finden Sie hier.
Hinweis vom 22. August 2018: Der " ...Bericht ist heute vom Bundeskabinett beschlossen worden und wird noch heute auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht." (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eMail, 22. August 2018) Siehe hier: BMFSFJ.