(BIAJ) Im Oktober 2018 wurde von den Jobcentern gE* erstmals seit dem Juli vor der Bundestagswahl 2017 wieder mehr für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (SGB II-EGL) ausgegeben als im entsprechenden Vorjahresmonat. Ein aktualisierter Blick auf die den Jobcentern gE* für "SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in den jeweiligen Haushaltsjahren 2012 bis 2018 erfolgten Zuweisungen (Bundesmittel) und die Entwicklung der Ausgaben (Ist) in den Jahren 2012 bis Oktober 2018. (BIAJ-Abbildung unten)
Die jährlichen Ausgaben (12-Monatssumme) der Jobcenter gE* für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ waren bis zum Juli 2017 auf 2,643 Milliarden Euro (August 2016 bis Juli 2017) gestiegen, das Maximum nach dem Haushaltsjahr 2011.** In den folgenden vierzehn Monaten waren diese Ausgaben um 386 Millionen Euro auf 2,257 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Oktober 2017 bis September 2018 gesunken. Im Oktober 2018 stieg diese 12-Monatssumme der Ausgaben für „SGB II-Leistungen“ erstmals wieder – geringfügig um 15 Millionen Euro auf 2,272 Milliarden Euro ( November 2017 bis Oktober 2018).
Von diesen Ausgaben in Höhe 2,272 Milliarden Euro (November 2017 bis Oktober 2018) wurden 1,820 Milliarden Euro von Januar bis Oktober 2018 ausgegeben. Für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ in 2018 zugewiesen (zugeteilt) wurden den Jobcentern gE insgesamt 3,107 Milliarden Euro. (siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 14. August 2018: BIAJ20180814, Seite 3; zur vom BMAS geplanten Mittelzuteilung in 2019 siehe u.a. die BIAJ-Materialien hier: BIAJ20181119***)
* "gemeinsame Einrichtungen" (gE) von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen.
** Vor 2012 war noch ein deutlich größerer Teil der Jobcenter eine „gemeinsame Einrichtung“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommune.
*** Aktualisierung: Zur Mittelzuteilung 2019 siehe hier: BIAJ20190103.
Unkommentierte Aktualisierung bis November 2018 (BIAJ-Abbildung)