(BIAJ) Im April 2020 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 1,738 Milliarden Euro ausgegeben (hier immer einschließlich der Ausgaben in Höhe von etwa 17 Millionen Euro aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer), lediglich 50 Millionen Euro (3,0 Prozent) mehr als im April 2019.* Ein Anstieg im Vorjahresvergleich wurde vor April 2020 zuletzt im Januar 2018 registriert.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld betrugen von Mai 2019 bis April 2020 insgesamt 19,915 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Bundeshaushalt (einschließlich Nachtragshaushalt) Ausgaben in Höhe von 26,4 Milliarden Euro veranschlagt. Das heißt, das Soll im Bundeshaushalt 2020 liegt 6,485 Milliarden Euro über den Ist-Ausgaben in den vergangenen 12 Monaten (Mai 2019 bis April 2020). Oder anders ausgedrückt: Das Soll von 26,4 Milliarden Euro wird dann vollständig in Anspruch genommen, wenn in den verbleibenden acht Monaten des laufenden Haushaltsjahres 6,485 Milliarden Euro (50,0 Prozent) mehr ausgegeben werden als die 12,966 Milliarden Euro, die von Mai bis Dezember 2019 ausgegeben wurden. Anmerkung: An den im Bundeshaushalt 2020 veranschlagten Mitteln kann ein geforderter und notwendiger „Corona-Zuschlag“ zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nicht scheitern. (Hinweis vom 20.06.2020: Zur Aktualisierung bis Mai 2020 siehe hier.)
* In den in dieser BIAJ-Kurzmitteilung genannten Abrechnungsergebnissen sind kleinere Rundungsdifferenzen möglich.