(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2019 bis September 2020 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit nur noch 504,9 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. 1 – immer ohne die 104 Jobcenter zkT – „zugelassene kommunale Träger“) Im vergangenen Haushaltsjahr 2019 wurden von den Jobcentern gE noch insgesamt 565,5 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben und in den 12 Monaten von April 2019 bis März 2020 insgesamt 567,9 Millionen Euro. Das heißt, in den sechs Monaten nach März 2020 wurden im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 63,0 Millionen Euro weniger für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (1)
Von April bis September 2019 wurden gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 282,8 Millionen Euro ausgegeben, von April bis September 2020 nur noch 218,8 Millionen Euro, 22,3 Prozent (63,0 Millionen Euro) weniger als von April bis September 2019. (1) Eine zunächst naheliegende „Erklärung“: SARS-CoV-2 und die verordneten Maßnahmen gegen COVID-19, kurz „Corona“. Allerdings stellt sich bei Betrachtung der Entwicklung der weitaus höheren beitragsfinanzierten Ausgaben für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ durch die Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit – Rechtskreis SGB III) die noch unbeantwortete Frage: Warum wirkte „Corona“ hier, zumindest in den Abrechnungsergebnissen, offensichtlich anders. Von April bis September 2020 wurden von den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) insgesamt 737,6 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben, 16,9 Millionen Euro (2,3 Prozent) mehr als die 720,7 Millionen Euro von April bis September 2019.
Ein vergleichender Blick auf die (nominale, nicht preisbereinigte) Entwicklung der Ausgaben der Agenturen für Arbeit (Rechtskreis SGB III) und der Jobcenter gE (Rechtskreis SGB II – Hartz IV) seit 2017 (Index 100) zeigt (siehe BIAJ-Abb. 2 unten): 2019 wurde für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ im Rechtskreis SGB III 24,9 Prozent mehr ausgegeben als 2017 und in den 12 Monaten von Oktober 2019 bis September 2020 26,3 Prozent mehr als 2017. (1) Dagegen wurde für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) in 2019 lediglich 4,5 Prozent mehr ausgegeben als 2017, und in den 12 Monaten von Oktober 2019 bis September 2020 7,1 Prozent weniger als 2017.
(1) Anmerkung: Von den Gesamtausgaben der Jobcenter gE für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) wurden seit Mai 2020 etwa 60 Millionen Euro im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ausgegeben und nicht den einzelnen Maßnahmen (u.a. FbW) zugeordnet. Von den Gesamtausgaben im Rahmen des „Eingliederungstitel“ (Kapitel 2 BA-Haushalt) wurden bis Ende September 2020 insgesamt 31,6 Millionen Euro unter „Zuschüsse. i. R. des Sicherstellungsauftrags SodEG“ gebucht.