(BIAJ) Im laufenden Haushaltsjahr 2020 werden für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld weit mehr als fünf Milliarden der im Bundeshaushalt veranschlagten 26,4 Milliarden Euro nicht (für diese Zweckbestimmung) ausgegeben. Die Ausgaben dürften voraussichtlich sogar unter den ursprünglich veranschlagten (ohne Nachtragshaushaltsgesetz vom 27. März 2020) 20,9 Milliarden Euro liegen.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (hier immer einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer), die bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro gesunken war, ist in den acht Monaten nach März 2020 (April bis November 2020) um 727 Millionen Euro auf 20,592 Milliarden Euro gestiegen. In den acht Monaten nach März 2020 wurden 13,977 Milliarden Euro (durchschnittlich 1,747 Milliarden Euro pro Monat) ausgegeben, nominal 5,5 Prozent (727 Millionen Euro) mehr als die 13,250 Milliarden Euro in den acht Monaten nach März 2019 (durchschnittlich 1,656 Milliarden Euro pro Monat).
Nach Ausgaben in Höhe von insgesamt 19,188 Milliarden Euro von Januar bis November 2020* würde das Soll von 26,4 Milliarden Euro rechnerisch dann vollständig in Anspruch genommen, wenn im Dezember des laufenden Haushaltsjahres 7,212 Milliarden Euro ausgegeben werden - das ursprünglich veranschlagte Soll von 20,9 Milliarden Euro, wenn im Dezember 1,712 Milliarden Euro ausgegeben werden. Die Ausgaben im Dezember 2019: 1,404 Milliarden Euro.
Ausblick
: Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2021 sind für Arbeitslosengeld und Sozialgeld drei Milliarden Euro weniger veranschlagt als im Bundeshaushalt 2020 (incl. Nachtragshaushalt).

2020 12 22 alg2 ausgaben bis november 2020

* einschließlich der geschätzten Ausgaben in Höhe von etwa 194 Millionen Euro aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT - darunter: 145,5 Millionen Euro von den 302 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT)