(BIAJ) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gab 2020 im Rechtskreis SGB III insgesamt 61,0 Milliarden Euro aus. (2019: 33,2 Milliarden Euro) Diesen Ausgaben standen in 2020 Einnahmen in Höhe von insgesamt 33,7 Milliarden Euro gegenüber. (2019: 35,3 Milliarden Euro) Der Anteil der Beiträge zur Arbeitsförderung („Arbeitslosenversicherung“) an den Einnahmen in 2020: 28,2 Milliarden Euro. (2019: 29,9 Milliarden Euro).
Der negative Finanzierungssaldo (Defizit), der sich aus den genannten Einnahmen und Ausgaben in 2020 ergibt: 27,3 Milliarden Euro. (2019: +2,1 Milliarden Euro; zur Erinnerung 2009: -13,8 Milliarden Euro). Siehe dazu die BIAJ-Abbildung unten bzw. PDF hier: BIAJ20210119, eine Seite DIN A4 quer)
Der Ausgleich des negativen Finanzierungssaldos von 27,3 Milliarden Euro erfolgt zum weit überwiegenden Teil durch eine Entnahme von 19,9 Milliarden Euro aus der bis Ende 2019 auf 25,8 Milliarden Euro gewachsenen allgemeinen Rücklage (incl. Eingliederungsrücklage) und einem Bundesdarlehen in Höhe von 6,9 Milliarden Euro. (1) Zudem erfolgt eine Entnahme von 638 Millionen Euro aus der Insolvenzgeldrücklage und eine Zuführung von 68 Millionen Euro zur Winterbeschäftigungsrücklage.
(1) Da ein erheblicher Teil der allgemeinen Rücklage langfristig angelegt ist, wurde im zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 ein „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ in Höhe von 9,3 Milliarden Euro bereitgestellt. „Das der Bundesagentur für Arbeit im Haushaltsjahr 2020 gewährte und bis zum Ende des Haushaltsjahres 2021 nach § 365 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gestundete Darlehen des Bundes wird am Ende des Haushaltsjahres 2021 erlassen, soweit die Bundesagentur für Arbeit es nicht am Schluss des Haushaltsjahres 2021 zurückzahlen kann.“ (§ 12 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2021)