(BIAJ) Von Mai bis August 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 7,344 Milliarden Euro ausgegeben, 6,518 Milliarden Euro (47,0 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Mai bis August 2020: 13,861 Milliarden Euro).
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die von Mai 2020 bis April 2021 mit 31,907 Milliarden Euro das bisherige 12-Monats-Maximum erreichte, sank dementsprechend in den vier Monaten von Mai bis August 2021 um 6,518 Milliarden Euro auf 25,389 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom September 2020 bis August 2021 - davon 15,040 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 10,350 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Im BA-Haushalt 2021 wurden für das gesamte Haushaltsjahr 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (Anmerkung vom 09.06.2021: Nach Bericht der BA an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. Mai 2021 sind nun für das Jahr 2021 "Mittel für Ausgaben von bis zu 20,00 Milliarden Euro eingeplant".)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)