(BIAJ) Von Oktober 2020 bis September 2021 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit 496,2 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)

fbw ausgaben sgb2 2012 092021 biaj abb 1 von 2

Bis März 2021 war die 12-Monatssumme der Ausgaben für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ durch die Jobcenter gE von 565,5 Millionen Euro im Jahr 2019 und 567,9 Millionen Euro in den 12 Monaten von April 2019 bis März 2020 auf 457,2 Millionen Euro gesunken, auf den tiefsten Stand im Beobachtungszeitraum (2012 bis September 2021).
In den sechs Monaten von April bis September 2021 wurden von den Jobcentern gE 39,0 Millionen Euro mehr für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben als von April bis September 2020, aber immer noch 24,0 Millionen Euro weniger als von April bis September 2019.

Nachrichtlich: Die Entwicklung der Ausgaben der Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ verlief nach 2017 deutlich anders als die der Ausgaben der Jobcenter gE. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 2)

fbw ausgaben vergleich sgb2 sgb3 2017 092021 index biaj abb 2 von 2

(1) Anmerkung: Die Gesamtausgaben der Jobcenter gE für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) enthalten auch die Ausgaben im Rahmen des am 28. März 2020 in Kraft getretenen Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG). Diese in den Monaten Mai 2020 bis Juni 2021 gebuchten Ausgaben (etwa 108,5 Millionen Euro) und die von Juli bis September 2021 gebuchten Rückzahlungen/Umbuchungen (Ausgaben in Höhe von 13,7 Millionen Euro mit negativem Vorzeichen) wurden nicht den einzelnen Maßnahmen (u.a. FbW) zugeordnet.
Von den Gesamtausgaben im Rahmen des „Eingliederungstitel“ (Kapitel 2 BA-Haushalt) wurden von Juni 2020 bis September 2021 insgesamt 66,8 Millionen Euro unter „Zuschüsse. i. R. des Sicherstellungsauftrags SodEG“ gebucht. (vor Juni nur 0,00-Euro-Buchungen; bisher keine negativen Buchungen; siehe SodEG im SGB II-Rechtskreis oben)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier_sgb2 (SGB III: hier_sgb3)