(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2021 bis September 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 16,600 Milliarden Euro ausgegeben (1) - 2,860 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2021 und 5,842 Milliarden Euro weniger als in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 als mit Ausgaben in Höhe von 22,442 Milliarden Euro das nominale Ausgaben-Maximum (12-Monatssumme) nach 2006 erreicht wurde. (Januar bis Dezember 2006: 22,899 Milliarden Euro). (siehe BIAJ-Abbildung unten)

Im Haushalt 2022 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 15,8775 Milliarden Euro (1) veranschlagt. Das Soll würde erreicht, wenn in den letzten drei Monaten des Haushaltsjahres etwa 723 Millionen Euro weniger ausgegeben werden als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Entwicklung der Ausgaben in den letzten Monaten deutet darauf hin, dass das Soll in 2022 überschritten wird. Im Juni 2022 wurden noch etwa 252 Millionen Euro weniger ausgegeben als im Juni 2021, im Juli noch etwa 196 Millionen Euro weniger als im Juli 2021, im August etwa 121 Millionen Euro weniger als im August 2021 und im September nur noch 73 Millionen Euro weniger als im September 2021.

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(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2019 insgesamt 1,217 Milliarden Euro, in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro und in 2021 insgesamt 1,307 Milliarden Euro ausgegeben wurden (Soll 2022: 1,420 Milliarden Euro – Ist bis September 2022: 850,4 Millionen Euro).
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis September 2022 siehe hier.