(BIAJ) In den 12 Monaten von Dezember 2022 bis November 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 18,554 Milliarden Euro ausgegeben – gemessen an den in diesen 12 Monaten durchschnittlich registrierten insgesamt 2,593 Millionen Arbeitslosen (in den beiden Rechtskreisen – SGB III und SGB II) rechnerisch (!) 596,18 Euro pro Monat. (1) Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt - im vom Verwaltungsrat der BA am 10. November 2023 festgestellten Haushalt 2024 der Bundesagentur (noch vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesregierung) 19,830 Milliarden Euro.2023 12 04 sgb3 alg ausgaben 2012 bis 112023 biaj abb

Ein kurzer Rückblick: Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank in den 18 Monaten bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro. In den folgenden zwölf Monaten, Dezember 2022 bis November 2023, wurden dann etwa 2,011 Milliarden Euro mehr für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgeben als in den entsprechenden Monaten des jeweiligen Vorjahres: 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar, 90 Millionen Euro im Februar, 162 Millionen Euro im März, 152 Millionen Euro im April, 160 Millionen Euro im Mai, 201 Millionen Euro im Juni, 220 Millionen Euro im Juli, 208 Millionen Euro im August, 228 Millionen Euro im September, 238 Millionen Euro im Oktober und 256 Millionen im November 2023. (siehe BIAJ-Abbildung oben)
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 746.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 49.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (!) haben.