(BIAJ) Die Korrektur der Berechnungsgrundlage der Anteile der Bevölkerung im Bund und in den Ländern, die Leistungen zur Grundsicherung im Alter erhielt, durch das Statistische Bundesamt: Ein Geburtsjahr und drei Geburtsmonate weniger! Die um einen Monat angehobene Altersgrenze erklärt die Fehler in der Presseinformation des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 6. August 2015 nicht. Artikel u.a. in der Frankfurter Rundschau, Berliner Zeitung und Kölner Stadt-Anzeiger vom 14. August 2014 erwecken diesen falschen Eindruck.

Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 18. August 2015 finden Sie hier: Download (PDF)