(BIAJ) Anmerkungen zu irreführenden Meldungen über 1,7 Millionen Renten, die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV Bund) ins Ausland überwiesen werden:

Im Zusammenhang mit dem Artikel „Rentenversicherung überweist 1,7 Millionen Renten ins Ausland“ (Rheinische Post, 27.09.2013) und den davon mehr oder weniger korrekt abgeschriebenen Meldungen (1) über Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung sollte Folgendes nicht unerwähnt bleiben: (2) 

275,35 Euro. So lautet der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag der 1,7 Millionen Renten nach SGB VI, die von der Deutschen Rentenversicherung an Rentnerinnen und Rentner gezahlt werden, die im Ausland leben. (Rentenbestand am 31.12.2012) (3) Lediglich 218.000 dieser 1,7 Millionen Renten werden an deutsche, knapp 1,5 Millionen an Rentnerinnen und Rentner ohne deutsche Staatsangehörigkeit gezahlt.

731,85 Euro. So lautet der durchschnittliche Zahlbetrag der 23,5 Millionen Renten, die an Rentnerinnen und Rentner gezahlt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland leben. 1,0 Millionen dieser 23,5 Millionen Renten werden an Rentnerinnen und Rentner ohne deutsche Staatsangehörigkeit gezahlt.

1,7 Millionen von insgesamt 25,2 Millionen Renten (nicht „22 Millionen“, wie in den Presseberichten zu lesen ist) wurden im Ausland gezahlt, den Wohnort der Rentnerinnen und Rentner. Das heißt, 6,8 Prozent der Renten. (1,708 Millionen von 25,180 Millionen Renten) Die (aufgerundeten) Meldungen „sieben Prozent aller Rentenzahlungen“ (diverse Print- und Online-Medien) ist jedoch irreführend. Denn von den monatlichen Rentenzahlbeträgen in Höhe von 17,6 Milliarden Euro wurden weniger als 2,7 Prozent (etwa 470 Millionen Euro) an Rentnerinnen und Rentner gezahlt, die nicht (mehr) in der Bundesrepublik Deutschland leben. #

 

Gendernachtrag: Die ergänzende Information der Rheinischen Post, von den 1,7 Millionen Renten an Rentnerinnen im Ausland „… gehen nur rund 460.000 direkt an Frauen, davon sind 429.000 Witwenrenten“ ist absolut falsch. Über 900.000 dieser 1,7 Millionen Renten werden von der Deutschen Rentenversicherung an Frauen ausgezahlt: 460.000 Renten wegen Alters plus 429.000 Witwenrenten plus 13.000 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (und zudem ein in der Rentenstatistik unbekannter Teil der 15.000 Waisenrenten). #

Nachtrag zu Rentenzahlungen an Türkinnen und Türken: Im zitierten Artikel der Rheinischen Post heißt es: „Eingewanderte Türken neigen eher dazu, auch nach Ausscheiden aus dem Berufsleben in Deutschland zu bleiben. Nach einer Erhebung des Berlin-Instituts für Bevölkerungsforschung leben rund 100.000 Menschen türkischer Abstammung in Deutschland, die 65 Jahre oder älter sind. Die Rentenversicherung überweist hingegen nur rund 59.000 Renten in die Türkei, davon wiederum gehen rund 57.000 an türkische Staatsbürger.“ Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung nennt folgende Zahlen: Von den 25,2 Millionen Renten (Renten nach SGB VI, Rentenbestand 31.12.2012) wurden 355.000 an Rentnerinnen und Rentner mit türkischer Staatsangehörigkeit gezahlt: 208.000 Renten wegen Alters, 89.000 Renten wegen Todes (Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten) und 58.000 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Von diesen 355.000 Renten (nicht Rentner!) wurden 297.000 im Inland (Bundesrepublik Deutschland) gezahlt und 58.000 im Ausland. (Tab. 13.00 G in der unten genannten Quelle) #

 

(1) Absolut irreführend ist der Weser-Kurier-Artikel „1,7 Millionen Auslandsrentner“ vom 28.09.2013. (Seite 3) Dort heißt es u.a. „Über eine Million der 1,7 Millionen Auslandsrenten fließen in EU-Staaten … Weitere 1,5 Millionen Senioren im Ausland, die ihre Rente aus Deutschland beziehen, verfügen nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit. Wieso „weitere“ ? Die 1,5 Millionen Renten sind Teil der „1,7 Millionen Auslandsrenten“. (siehe oben)

(2) Quelle für die hier und im Folgenden genannten Daten: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Band 192 - Rentenbestand am 31.12.2012, Tab. 18.00 G, 52.00 G und 13.00 G; eigene Berechnungen (BIAJ)

(3) Der extrem niedrige durchschnittliche monatliche Rentenzahlbetrag ergibt sich insbesondere aus geringen Beitragszeiten und i.d.R. unterdurchschnittlichen rentenversicherungspflichtigen Löhnen.


Hinweis: Siehe hierzu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "276,46 Euro: Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag der 1.724.688 ins Ausland gezahlten Renten" vom 12. August 2014: Download