(BIAJ) Am 2. Juli 2014 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2015 beschlossen. In der Kabinettsvorlage sind bei Kapitel 1101 („Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen“) Ausgaben (Soll) in Höhe von insgesamt 31,758 Milliarden Euro für „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Titelgruppe 01) veranschlagt. (Bundeshaushalt 2014: 31,061 Milliarden Euro)

Darunter sind (u.a.) veranschlagt:

-   für das „Arbeitslosengeld II“ 19,200 Milliarden Euro, wie im Bundeshaushalt 2014,

-   für die „Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung“ 4,600 Milliarden Euro, nach 3,900 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2014,

-   für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ insgesamt 4,042 Milliarden Euro, nach 4,046 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2014,

-   für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" Bundesmittel in Höhe von insgesamt 3,903 Milliarden Euro, wie im Bundeshaushalt 2014.

Die für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" veranschlagten Bundesmittel können durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) verstärkt werden. (Der Verstärkungsvermerk ermöglicht über die veranschlagten 3,903 Milliarden Euro hinausgehende Ausgaben in Höhe der ESF-Einnahmen für bestimmte „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“.)

Die im Entwurf des Bundeshaushalts 2015 für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" veranschlagten Bundesmittel in Höhe von 3,903 Milliarden Euro sind gemäß der Erläuterungen zu entsprechender Haushaltsstelle (1101/685 11) für die folgenden Ausgaben vorgesehen:

-   3,425 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“
(Bundeshaushalt 2014: 3,393 Milliarden Euro),

-   350 Millionen Euro für das „Bundesprogramm Beschäftigungspakte für Ältere“
(Bundeshaushalt 2014: ebenfalls 350 Millionen Euro),

-   8 Millionen Euro für die Abwicklung der „Modellprojekte ‚Bürgerarbeit‘“
(Bundeshaushalt 2014: 150 Millionen Euro) und

-   120 Millionen für das „Bundesprogramm für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose“
(Bundeshaushalt 2014: 10 Millionen Euro).

ESF-Mittel sind in diesen Anschlägen nicht enthalten bzw. nicht ausgewiesen.

Die Haushaltsstelle 1101/685 11 ("Leistungen zur Eingliederung in Arbeit")  ist, wie schon im Bundeshaushalt 2014, mit folgender Erläuterung versehen:
„Zu Lasten aller Einzelpläne dürfen Ausgabereste bis zur Höhe von 350.000 T€ in Anspruch genommen werden. Damit soll - in Umsetzung eines Auftrags aus der Koalitionsvereinbarung - für das Jahr 2015 dazu beigetragen werden, dass der Mitteleinsatz für die Eingliederung Arbeitsuchender in den Jahren 2014 bis 2017 um insgesamt 1,4 Mrd. € angehoben wird."  (T€ = 1.000 Euro)

Anmerkung zur Veranschlagung der Mittel für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ und der Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“: Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit sieht anders aus.

Die Verteilungsmaßstäbe für die Verteilung der veranschlagten Mittel für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ und für die "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (wie bisher oder nach Abschluss der im Koalitionsvertrag angekündigten Prüfung des „Problemdruckindikators“ geändert?) und die Höhe und Verteilung der Ausgabereste sind dem Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) bisher nicht bekannt. Dies gilt auch für die Fördervoraussetzungen, Richtlinien, und die regionale Mittelverteilung für das "Bundesprogramm für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose“. (04. Juli 2014, Verfasser: Paul M. Schröder, BIAJ.de)

Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zur SGB II-Finanzierung (Hartz IV) finden Sie u.a. hier.