(BIAJ) Den BIAJ-Materialien vom 9. Oktober 2014 zu den Bundesmitteln für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) im kommenden Haushaltsjahr 2015 (Ausblick) wurde ein Hinweis zur sogenannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 13. November 2014 angefügt. Nach der Vorlage für diese Sitzung wurden unter anderem die Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" um 60 Millionen Euro auf 3,365 Milliarden Euro gekürzt. Die Bundesmittel für die Bundesprogramme wurden um einen entsprechenden Betrag erhöht. Näheres dazu hier. Die Auswirkung auf die einzelnen Jobcenter ergibt sich aus dem Anteil der Jobcenter an den Bundesmitteln für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II".


Hinweis: Eine aktualisierte BIAJ-Neuberechnung (25. November 2014) der (unverbindlichen) Verteilung der Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im kommenden Haushaltsjahr 2015 finden Sie hier.