Hartz IV-Ausgaben 2011: Weniger als in den sechs Jahren zuvor.

Der Bund will im kommenden Haushaltsjahr (2011), dem ersten Haushaltsjahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts - "Regelleistungen nach SGB II ('Hartz IV') nicht verfassungsgemäß" -, weniger für "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" ausgeben als in den ersten sechs Jahren nach Inkrafttreten des SGB II (2005 bis 2010). 34,2 Milliarden Euro sind dafür im Bundeshaushalt 2011 veranschlagt, davon 20,4 Milliarden Euro für das "Arbeitslosengeld II". (vgl. Abb. 1 und 2, Seite 2) Bei Verkündung des Verfassungsgerichtsurteils am 9. Februar 2010 hätte dies kaum jemand für möglich gehalten.

Im Bundeshaushalt für das zu Ende gehende Haushaltsjahr 2010 sind für "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" 38,3 Milliarden Euro veranschlagt. Die Ist-Ausgaben 2010 werden etwa 2,3 Milliarden Euro unter dem veranschlagten Soll liegen. Von den Ist-Ausgaben 2010 in Höhe von 36,0 Milliarden Euro werden etwa 22,3 Milliarden für das "Arbeitslosengeld II" ausgegeben, etwa 1,6 Milliarden Euro weniger als veranschlagt. (vgl. Abb. 2, Seite 2)

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