(BIAJ) Der in der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 6. August 2015 erweckte Eindruck, der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen zur „Grundsicherung im Alter" an der Bevölkerung im Alter über der gesetzlichen Altersgrenze (§ 41 Absatz 2 SGB XII) sei 2014 im Vorjahresvergleich erstmals (leicht) gesunken (insbesondere bei den Frauen), ist falsch. In den „DuMont"-Zeitungen - Berliner Zeitung, Frankfurter Rundschau und Kölner-Stadtanzeiger – wird dieser Fehler, offensichtlich ohne „Gespür für Zahlen", unter der Überschrift „Die Legende von der massenhaften Rentner-Armut" (7. August 2015) verbreitet.

Bei einem berichteten Anstieg der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen von 497.433 (Ende 2013) um 2,98 Prozent (14.829) auf (vorläufige) 512.262 (Ende 2014) wäre dieser Anteil nur dann gesunken, wenn die Bevölkerung über der gesetzlichen Altersgrenze (2013: 65 Jahre und zwei Monate, 2014: 65 Jahre und drei Monate) stärker gestiegen wäre als um eben diese 2,98 Prozent - rechnerisch um über 497.000 auf etwa 17,2 Millionen. Dies aber ist absolut nicht der Fall – auch wenn die Bevölkerungsfortschreibung bisher nur bis Ende 2013 vorliegt, mit rechnerisch 16,676 Millionen Frauen und Männern im „Rentenalter" von 65 Jahren und zwei Monaten. Auf Grundlage der Ergebnisse der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (von Destatis am 28. April 2015 veröffentlicht) errechnet sich z.B. in der „Variante 2" („Kontinuität bei stärkerer Zuwanderung") ein Anstieg der Bevölkerung im „Rentenalter" (siehe oben) um 146.000 (0,9 Prozent) – weit entfernt von den „über 497.000" bzw. „2,98 Prozent" (siehe oben). Und auch in der „Variante 3" („relativ alte Bevölkerung") errechnet sich lediglich ein Anstieg um 148.000 Menschen im von 65 Jahre und zwei Monate in 2013 auf 65 Jahre und drei Monate in 2014 heraufgesetzten „Rentenalter".

Anmerkung: Destatis hat seine Pressemitteilung vom 6. August 2015 bisher nicht korrigiert. Eine Korrektur sollte spätestens am kommenden Montag (10. August 2015) erfolgen. (Bremen, 9. August 2015)

Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung vom 6. August 2015: Download 


Fortsetzung/Ergänzung (Bund und Länder) vom 11. August 2015 ("absurde Berechnungsmethode" des Statistischen Bundesamtes): hier


Ergänzender Hinweis vom 18. August 2015: Die Korrektur der Berechnungsgrundlage der Anteile der Bevölkerung im Bund und in den Ländern, die Leistungen zur Grundsicherung im Alter erhielt, durch das Statistische Bundesamt: Ein Geburtsjahr und drei Geburtsmonate weniger! Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 18. August 2015 finden Sie hier: BIAJ20150818 (PDF)