(BIAJ) Wie haben sich die SGB II-Zahlungsansprüche der sog. SGB II-Bedarfsgemeinschaften seit 2006 (nominal, also nicht preisbereinigt) entwickelt: insgesamt, insgesamt ohne Beiträge und Zuschüsse zur Sozialversicherung und darunter die Zahlungsansprüche für die Kosten der Unterkunft? Insgesamt: Von 40,327 Milliarden Euro in 2006 bis 34,954 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Oktober 2015 bis September 2016, den bisher letzten 12 Monaten mit vorliegenden Daten zu den Zahlungsansprüchen. Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 26. Januar 2017 zur Entwicklung der Zahlungsansprüche der SGB II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) finden Sie hier: Download_BIAJ20170126 (PDF: drei Seiten) (siehe dazu auch die Aktualisierung vom 24. April 2017: Download_BIAJ20170424)