(BIAJ) Die BIAJ-Materialien vom 20. November 2017 zum Stand der Veröffentlichung (bisherigen Nicht-Veröffentlichung) der Ergebnisse der Evaluation der "erweiterten Joboffensive" (EJO) ausgewählter Jobcenter (gE: "gemeinsame Einrichtungen") in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mit einem Auszug aus dem Jahresbericht 2017 des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Bremen und einem (vorläufigen, orientierenden) Ausblick auf die Bundesmittel für das Jobcenter Bremen Stadt im kommenden Haushaltsjahr 2018 (Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" und "SGB II-Eingliederungsleistungen") finden Sie hier: Download_BIAJ20171120 (PDF: 5 Seiten)
Ergänzung/Aktualisierung/Hinweis vom 05. Februar 2018: siehe die "eMail-Chronologie der nach über 16 Monaten (teilweise) erfolgreichen Bemühungen des BIAJ um den Zugang zum Endbericht der im Auftrag der BA erfolgten Evaluation der „erweiterten Joboffensive“ (EJO) durch das ISG (Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik)" hier. Offen ist u.a. noch die Frage an die BA: Warum ist die in der eMail des ISG vom 22. September 2016 erwähnte Veröffentlichung durch die BA (!) bisher ausgeblieben. (siehe Chronologie "22. September 2016")
Ergänzung/Aktualisierung vom 22. März 2018. Die Bundesagentur für Arbeit teilte nach erneutem Bitten um Veröffentlichung der Ergebnisse der Evaluation der "erweiterten Joboffensive" durch das ISG mit: "Die BA beabsichtigt derzeit nicht, die Berichte zu veröffentlichen." (eMail von BA, JDC)
Ergänzung/Aktualisierung vom 05. April 2018. „Welchen Effekt hatte die Joboffensive in Bremen?“ Der Bremer Senat hat am 27. März 2018 die Große Anfrage (vom 17. Januar 2018) der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft beantwortet. Siehe hier2. Zur Veröffentlichung bzw. Nichtveröffentlichung der ISG-Evaluation der „erweiterten Joboffensive“ siehe dort die Beantwortung der Fragen 13 und 14. (1) (Zu Frage 15 hier: Download_20180419 - PDF: eine Seite vom 19. April 2018)
Das BIAJ hat sich daraufhin am 28. März 2018 per eMail mit der folgenden Frage und Bitte an die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS), Frau Anette Kramme, gewandt: „Wann und mit welcher Begründung ist es zulässig, dass die Ergebnisse von aus öffentlichen Mitteln finanzierten Evaluationen … nicht veröffentlicht werden? Und aus welchen Gründen gilt dies für die ISG-Evaluation? Und die Bitte: Wir bitten das BMAS, im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht (SGB II) gegenüber der BA darauf hinwirken, dass eine Veröffentlichung der Evaluation erfolgt. Und wir hoffen auf Ihre Unterstützung dieses Anliegens.“
Die Frage wurde wegen Nichtbeantwortung am 18. April und 14. Mai 2018 noch einmal wiederholt. Am 31. Mai 2018 erfolgte dann die Beantwortung.
Das Antwortschreiben des BMAS vom 31. Mai 2018 finden Sie hier: Download_20180531 (PDF: eine Seite)
Fortsetzung folgt (vielleicht) ...

(1) In der Antwort des Bremer Senats auf Frage 3 werden Zahlen zu den "Integrationen" von "ELB mit abgeschlossener Berufsausbildung" genannt. Es fehlt an dieser Stelle der Hinweis, dass die Statistik der BA (bisher) nur die "Integrationen" von als arbeitsuchend registrierten "ELB mit abgeschlossener Berufsausbildung" nennen kann. Entsprechende Daten für die "ELB mit abgeschlossener Berufsausbildung" insgesamt können z.Zt. nicht ermittelt werden! Zu den "Integrationen" siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle (Download_BIAJ_Tabelle) Zu den in Frage 15 ("Personalkapazitäten" Jobcneter Bremen Stadt) folgt in Kürze eine Anmerkung (Tabelle).