(BIAJ) Den seit dem 1. Januar 2019 noch 406 Jobcentern werden bzw. wurden insgesamt 4,819 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ("SGB II-Eingliederungsleistungen") in 2019* zugeteilt (zugewiesen). Die Mittelverteilung auf die einzelnen Jobcenter ergibt sich 2019 aus drei (!) Verteilungsschlüsseln (drei Teilbeträge). Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 03. Januar 2019 mit allen (seit dem 1. Januar 2019 noch) 406 Jobcentern: Download_BIAJ20190103 (PDF: 10 Seiten) Bei den einzelnen Jobcentern kann im Rahmen der Informationsfreiheit (Informationsfreiheitsgesetz) erfragt werden, für welche „Leistungen“ wieviel der in Spalte 1 genannten Bundesmittel in 2019 ausgegeben werden sollen (örtliches „Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm“ 2019).
* ohne die Mittel für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) Für diese Ausfinanzierung sind 40 Millionen Euro reserviert.
Hinweis vom 07. März 2019: Zur Verteilung der Bundesmittel an die einzelnen 406 Jobcenter insgesamt - für "SGB-II-Eingliederungsleistungen" einschließlich der Mittel für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e SGB II a.F. (13. Mai 2011) und für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten" - siehe die BIAJ-Materialien vom 07. März 2019: Download_BIAJ20190307 (PDF: zwei Text- und neun Tabellenseiten)