(BIAJ) Wie hat sich die Zahl der Fälle, für die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung) gewährt wurden, vom 30. Juni 2017 (vor Inkrafttreten der Neuregelung zum 01. Juli 2017) bis zum 30. September 2019 im Bund und in den Ländern Bremen, Hamburg und Berlin entwickelt? Und wie verteilen sich diese Fälle auf die Altersjahre 0 bis 11 (vor Neuregelung) bzw. bis 17 (nach Neuregelung) und wie auf die Altersgruppen 0 bis unter sechs Jahre (0 bis 5), sechs bis unter 12 Jahre (6 bis 11) und 12 bis unter 18 Jahre (12 bis 17)?
Wie hat sich der Anteil der Länder Bremen, Hamburg und Berlin (in Prozent) an der Zahl der Fälle, für die in der Bundesrepublik Deutschland Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gewährt wurden (= 100 Prozent), seit dem 30. Juni 2017 entwickelt und wie stellt sich dies in den Altersjahren und in den Altersgruppen der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen dar?
Wie verhält sich die Zahl der Fälle, für die am 31. Dezember 2018 Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung) gewährt wurden, zur altersgleichen Bevölkerung am 31. Dezember 2018 im Bundesgebiet, im Land Bremen, in Hamburg und in Berlin - insgesamt, in den einzelnen Altersjahren und in den drei Altersgruppen?
Die Antworten finden Sie in acht unkommentierten BIAJ-Tabellen vom 25. Mai 2020: Download_BIAJ20200525. (PDF: 5 Seiten - Auszug BIAJ-Tabelle 8 unten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Unterhaltsvorschussgesetz finden Sie auf der BIAJ-Seite unter dem Suchwort „Unterhaltsvorschuss“ hier.