Den Jobcentern wurden für das Haushaltsjahr 2011 vom Bund insgesamt 4,659 Milliarden Euro für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" zugewiesen, darunter 4,009 Milliarden Euro an die gemeinsamen Einrichtungen (gE) und die mit getrennter Aufgabenwahrnehmung. Von diesen 4,009 Milliarden Euro wurden in den ersten acht Monaten dieses Jahres (66,6% des Haushaltsjahres) 2,224 Milliarden Euro (55,5%) für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" ausgegeben, 1,131 Milliarden Euro (28,2%) im ersten Drittel und 1,093 Milliarden Euro (27,3%) im zweiten Drittel des Haushaltsjahres. In Bremen (Land) wurden in den ersten acht Monaten des laufenden Haushaltsjahres 64,4 Prozent und in Sachsen-Anhalt 62,4 Prozent der zugewiesenen Mittel für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" ausgegeben, im Saarland dagegen lediglich 49,9 Prozent und in Bayern sogar nur 47,2 Prozent.

Die Abrechnungsergebnisse der ersten acht Monate zeigen: Auch im laufenden Haushaltsjahr werden die Ausgaben für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" deutlich unter dem für diesen Zweck zugewiesenen Mittelvolumen liegen. Dies stellt sich jedoch von Land zu Land und (hier wegen fehlender Daten nicht dargestellt) von Jobcenter zu Jobcenter höchst unterschiedlich dar. (vgl. dazu 2010: hier)

In drei Tabellen (jeweils drei Seiten) ist dargestellt, wieviel von den Jobcentern im Bund und den einzelnen Ländern (immer ohne die zugelassenen kommunalen Träger alias Optionskommunen) für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" ausgegeben wurde und für welche (ausgewählte) Leistung. So wurden z.B. in den ersten acht Monaten des Jahres 2011 insgesamt 373,1 Millionen Euro für Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (Ein-Euro-Jobs; ohne die Ausgaben für das weiter gezahlte Arbeitslosengeld II) ausgegeben, 16,7 Prozent der geleisteten Ausgaben in Höhe von 2,234 Milliarden Euro insgesamt. Im ersten Drittel betrug dieser Anteil 15,3 Prozent im zweiten Drittel 18,2 Prozent. Die Ausgaben für die geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante,  ABM Restabwicklung und Beschäftigungszuschuss) betrugen in den ersten acht Monaten insgesamt 350,5 Millionen Euro, 15,7 Prozent der geleisteten Ausgaben. Im ersten Drittel betrug dieser Anteil 17,2 Prozent, im zweiten Drittel nur noch 14,1 Prozent - insbesondere wegen der deutlich sinkenden Ausgaben für den Beschäftigungszuschuss (BEZ).

Die drei BIAJ-Tabellen finden Sie hier (vor voreiligen Schlussfolgerungen wird gewarnt):
1. Erstes Drittel (Januar bis April) 2011: Download1
2. Zweites Drittel (Mai bis August) 2011: Download2
3. Erstes und Zweites Drittel (Januar bis August) 2011: Download3


Hinweis (18. Oktober 2011): Eine entsprechende BIAJ-Tabelle mit den Ausgaben in den ersten neun Monaten (drei Quartalen) des Haushaltsjahres 2011 finden Sie hier. Download4