(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ und der „Gesamtschutzquote“ driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n
Von Januar bis September 2022 wurden insgesamt 154.557 Asylanträge gestellt, darunter 134.908 Erstanträge – 34.639 (34,5 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis September 2021. 19.055 (14,1 Prozent) der 134.908 gestellten Asylerstanträge von Januar bis September 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis September 2021: 19.554 bzw. 19,5 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis September insgesamt 172.314 Asylanträge, darunter 147.141 Erstanträge. 55,7 Prozent (95.949) der 172.314 Entscheidungen von Januar bis September 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 31.253 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von Oktober 2021 bis September 2022, wurden vom BAMF 209.045 Asylanträge entschieden, darunter 176.450 Erstanträge. Von den 209.045 Entscheidungen in den 12 Monaten von Oktober 2021 bis September 2022 waren 53,5 Prozent (111.940) „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 39.847 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende September 2022 insgesamt 101.380, 17.133 (20,3 Prozent) mehr als Ende September 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. Oktober 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20221012 (PDF: fünf Seiten)