(BIAJ) Die "BIAJ-Materialien zu den teilweise falschen/abweichenden Berechnungen der „Kinderarmut“ (Seite 2 bis 6) und „Jugendarmut“ (Seite 7 bis 11) für den „Wegweiser Kommune“ der Bertelsmann Stiftung" finden Sie zum (wie auf der BIAJ-Seite immer) kostenfreien Download: Download_BIAJ20230925 (PDF: 11 Seiten DIN A4 quer - Bremen, 25.09.2023) (Hinweis: Zur Antwort der Bertelsmann Stiftung vom 09.10.2023 siehe unten!)

Zum Beispiel in Gelsenkirchen (Seiten 2 und 7): Dort sank die „Kinderarmut“ (1) angeblich von 42,8 Prozent (2018) um 3,9 Prozentpunkte auf 38,9 Prozent (2021). Bei Berechnung gemäß genannter Berechnungsmethode (1) sank sie nach 2018 jedoch lediglich um 1,7 Prozentpunkte auf 41,1 Prozent (2021). (Seite 2) Die „Jugendarmut“ (2) sank angeblich von 35,2 Prozent (2018) um 2,2 Prozentpunkte auf 33,0 Prozent (2021). Bei Berechnung gemäß genannter Berechnungsmethode (2) stieg sie nach 2018 jedoch um 0,4 Prozentpunkte auf 35,6 Prozent (2021). (Seite 7)

Zum Beispiel in Bremen (Stadt) (Seiten 4 und 9): Dort sank die „Kinderarmut“ (1) angeblich von 32,2 Prozent (2018) um 4,2 Prozentpunkte auf 28,0 Prozent (2021). Bei Berechnung gemäß genannter Berechnungsmethode (1) sank sie nach 2018 jedoch lediglich um 2,0 Prozentpunkte auf 30,2 Prozent (2021). (Seite 4) Die „Jugendarmut“ (2) sank angeblich von 25,0 Prozent (2018) um 2,2 Prozentpunkte auf 22,8 Prozent (2021). Bei Berechnung gemäß genannter Berechnungsmethode (2) sank sie nach 2018 jedoch nur um 0,4 Prozentpunkte auf 24,6 Prozent (2021).

(1) „Kinderarmut“: „Anzahl Nicht-Erwerbsfähige Leistungsbezieher:innen (LB) unter 15 Jahre + Nicht Leistungsberechtigte (NLB) unter 15 Jahre (Stichtag: im Dezember) / Anzahl Einwohner:innen unter 15 Jahren * 100“
(2) „Jugendarmut“: „Anzahl SGB II-Leistungsberechtigte (LB) 15-17 Jahre + Anzahl SGB II-Nicht Leistungsberechtigte (NLB) 15-17 Jahre / Bevölkerung 15-17 Jahre * 100 (Stichtag für SGB II-Bezieher: Dezember)
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Die Antwort der Bertelsmann Stiftung vom 09. Oktober 2023 (E-Mail):

„… vielen Dank für Ihren Hinweis auf Fehler in unserem Datenportal Wegweiser Kommune und die weiterführenden Informationen zu den Daten der BA.
Kurz zum Stand: Wir sind mit Herrn xxx von der BA im Gespräch und klären ab, ob die fehlenden NLB-Daten zukünftig wieder und für die betroffenen Jahrgänge rückwirkend in der von uns benötigten regionalen Tiefe lieferbar sein werden. Alternativ ist eine Lieferung nur auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte in der Diskussion. Da unsere Zielgruppen kommunal Verantwortliche sind, versuchen wir, möglichst alle Daten auf Ebene der Städte und Gemeinden (ab 5.000 Einwohner:innen) anzubieten. Eine Darstellung der Armutsindikatoren auf Kreisebene wäre daher eine empfindliche Einschränkung des Indikatorumfanges und eine eher suboptimale Alternative.
Wir haben inzwischen die Indikatoren-Erläuterungen zu den entsprechenden Armutsindikatoren korrigiert und bitten um Entschuldigung für die falsche Darstellung.“