(BIAJ) Ein Blick auf den Väteranteil (1) beim Elterngeld ("Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen"). Im Jahr 2023 reichte dieser Väteranteil (2)in 399 von 400 Kreisen (Landkreise und kreisfreie Städte – wg. Hackerangriff ohne Rhein-Pfalz-Kreis!) von 34,6 Prozent in der kreisfreien Stadt Jena (Rang 1) bis 14,9 Prozent in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen (Rang 398) und 13,7 Prozent in der kreisfreien Stadt Bremerhaven (Rang 399). (Bundesdurchschnitt 2023: 26,2 Prozent)
Alle Kreise mit dem Väteranteil (Elterngeld) in den Jahren 2017 bis 2023 (Seite 1 bis 7 – 2022 und 2023 ohne Rhein-Pfalz-Kreis; siehe oben) mit einem vergleichenden Blick auf die Jahres- und Quartalszahlen der „Väteranteile“ am Elterngeld in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Bremen (Seite 8) finden Sie hier: Download_BIAJ20240424 (PDF: acht Seiten)
(1) "Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde." (Statistisches Bundesamt, 29.03.2023) Je nach Betrachtung der Jahreszahlen oder der Quartalsdaten stellt sich das jedoch sehr unterschiedlich dar. Siehe dazu Seite 8 im PDF-Download bzw. die beiden BIAJ-Abbildungen unten und die "Erläuterungen" (Destatis) unter den Abbildungen.
(2) Jahreszahlen! Sie sind im Vergleich zu den Quartalszahlen deutlich höher (überhöht) – aufgrund der i.d.R. wesentlich kürzeren Elterngeld-Bezugsdauer der Väter.

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