(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" und für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (SGB II), die die einzelnen 404 Jobcenter für Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr 2025 erwarten können, wenn der am 24. Juni 2025 vom Bundeskabinett beschlossene zweite Entwurf des Bundesahaushalts 2025 unverändert in Kraft tritt: Download_BIAJ20250702 (PDF, 23 Seiten)

Anmerkung zum Download: Unverändert gegenüber der Fassung BIAJnach dem 1. Regierungsentwurf (hier) blieben die Spalten 6 bis 10 in Teil 1 (Seite 1 bis 14) und der
gesamt Teil 2 (Seite 15 bis 23) mit den Mitteln für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten. Das veranschlagte Soll für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in Höhe von 5,250 Milliarden Euro (Haushalts­stelle 1101/636 13) blieb trotz der seit Ende Januar 2025 bekannten Ist-Ausgaben mit dieser Zweckbestimmung in Höhe von 6,535 Milliarden Euro in 2024 unverändert. Unverändert blieben auch die Ausgabereste zu Lasten aller Einzelpläne in Höhe von bis zu 350 Millionen Euro bei Haushaltsstelle 1101/685 11 („Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“), die gemäß Eingliederungsmittelverord­nung 2025 „zur Verstärkung der Mittel für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende … eingesetzt“ werden. (§ 1 Absatz 1 Satz 2 EinglMV 2025) - Bremen, 02.07.2025