Vor zehn Jahren, im Jahr 2002, dem Jahr in dem die „Hartz-Kommission“ einberufen wurde und ihren Bericht der Bundesregierung übergab, wurden von der damaligen Bundesanstalt für Arbeit u.a. 22,1 Milliarden Euro für die „aktive Arbeitsförderung“ (Abbildung 1) und 27,0 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld ausgegeben. (Abbildung 4) Die Beitragseinnahmen betrugen, bei einem Beitragssatz von 6,5 Prozent, 47,4 Milliarden Euro.

In diesen BIAJ-Materialien ist dargestellt wie sich diese Ausgaben für die „aktive Arbeitsförderung“ (SGB III) und das Arbeitslosengeld (SGB III) in den vergangenen 10 Jahren (bis Juli 2012) entwickelt haben. SGB II-Ausgaben („Hartz IV“: seit 2005) sind nicht Gegenstand dieser BIAJ-Materialien.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 22. August 2012 finden Sie hier: Download (eine Aktualisierung vom 31. März 2014 find Sie hier)