„Wir stellen im kommenden Jahr rund 8 Milliarden Euro für aktive Arbeitsmarktpolitik in der Grundsicherung zur Verfügung.“ So sieht es die zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU).

Wie stellt sich die Verteilung der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und Mittel des Bundes und der Kommunen für die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Hartz IV) in den einzelnen Jobcentern im Haushaltsjahr 2013 voraussichtlich dar?

Zusätzliche Kürzungen der Eingliederungsbudgets der Jobcenter zugunsten der nominal insgesamt unveränderten Verwaltungskostenbudgets dürften 2013 nicht die Ausnahme sondern eher die Regel sein.

Die BIAJ-Materialien vom 24. Oktober 2012 finden Sie hier: Download


Ergänzung vom 26. Oktober 2012: Auf die Frage, wie sich der Anstieg des von der BA-Zentrale beanspruchten Anteils an den Mitteln für die "Verwaltungskosten" (VK) der Jobcenter (gE) von 107 Millionen Euro (2012) auf 187,7 Millionen Euro (2013) erklärt (siehe Spalten 3a und 3b und die rechnerische Auswirkung auf die Jobcenter-Budgets in Spalte 6c), teilte die BA-Zentrale dem BIAJ auf Anfrage am 26. Oktober 2012 per eMail mit: "  ... bei dem von Ihnen zitierten Papier handelt es sich um eine interne Schätzung. Für eine weitergehende Analyse sollten Sie die offiziellen Werte des Bundes aus der Eingliederungsmittelverordnung 2013 abwarten."

 

In der BIAJ-Anfage vom 22. Oktober 2012 hieß es u.a.: "Auch weil diese angekündigten deutlich höheren Abzüge von einem insgesamt nominal unveränderten VK-Budget (Bundesanteil) von nicht wenigen Jobcentern (gE) voraussichtlich mit einem weiteren Anstieg der Umschichtungen von den erneut gekürzten EGL-Budgets in die VK-Budgets beantwortet werden, interessiert uns eine Antwort sehr." Dies gilt weiterhin und aktuell.