(BIAJ) 2012 betrugen die "Gesamtverwaltungskosten" der 12 Berliner Jobcenter insgesamt 420,8 Millionen Euro bzw. 997 Euro pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten (Alg II) und Jahr - von 1.117 Euro in Treptow-Köpenick bis 905 Euro in Reinickendorf. Vier Jahre zuvor, im Jahr 2008: 308,6 Millionen Euro bzw. 691 Euro pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten und Jahr - von 766 Euro in Steglitz-Zehlendorf bis 598 Euro in Spandau. (Seite 14) Die deutlich höheren Ist-Ausgaben in 2013 wurden bisher nicht veröffentlicht.

Übersichten zur Entwicklung der Verwaltungskostenbudgets und der "Gesamtverwaltungskosten" der 12 Berliner Jobcenter zusammen und der einzelnen Jobcenter finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 7. Februar 2014: Download. (Anm.: eine Aktualisierung vom 4. März 2014 finden Sie hier.)


Die BIAJ-Tabellen wurden u.a. auf Basis der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zu den "Kosten der Hartz-IV-Verwaltung in Berlin" des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) durch den Berliner Senat erstellt. (Drucksache 17/12995; Anm.: einige darin unplausible, versehentlich genannte Daten für die Jahre 2005 und 2007 wurden weggelassen)

Die Frage nach den "personellen, sachlichen und sonstigen Aufwendungen der Berliner Jobcenter" wurde nicht beantwortet. Allerdings werden in der Antwort des Senats einige interessante Daten zur "Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume" und den "Mieten und Pachten" der Jobcenter genannt.


Mit dem Suchwort "Finanzierung" bzw. "Finanzierung (SGB II)" finden Sie weitere BIAJ-Informationen zu den SGB II-Ausgaben (Hartz IV).