(BIAJ) „Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling“, die polizeiliche Quelle für ungezählte Beiträge über „erste Kriminalitätszahlen“ der Kölner Polizei. (Forum 4/2015, Seite 11; siehe komplett im Download) Eine unbeantwortete Frage: Was hätten zum Beispiel die Journalisten von „Stern Investigativ“ geschrieben und die Journalisten (w/m) von „Die Welt“ daraus gemacht, wenn unter dem Artikel in „Forum 4/2015“ eine Abbildung mit den „Gesamtschutzquoten“ für die im Artikel genannten Herkunftsstaaten (Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Marokko, Algerien, Tunesien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro) veröffentlicht worden wäre? Die BIAJ-Abbildung (Seite 1 im Download) zeigt bei hohen „Gesamtschutzquoten“ niedrige „Folgetaten-Quoten“ und bei extrem niedrigen „Gesamtschutzquoten“ hohe „Folgetaten-Quoten“. Ein Zusammenhang kann vermutet und sollte beachtet werden. Und dieser Zusammenhang lautet nicht: Hohe „Folgetaten-Quoten“ führen zu extrem niedrigen „Gesamtschutzquoten“, sondern umgekehrt. Der Zusammenhang lautet für die in Forum 4/2015 genannten Herkunftsstaaten offensichtlich: Extrem niedrige „Gesamtschutzquoten“ führen zu hohen „Folgetaten-Quoten“. „Eine differenzierte Betrachtung ist erforderlich“ (Forum 4/2015). Und dazu sollte auch eine differenzierte Betrachtung der Aussichten von Asylsuchenden auf ein „amtliches Willkommen“ gehören. Denn für das „amtliche Willkommen“ gilt weiterhin: „Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling“. (siehe dazu auch das "Integrierte Flüchtlingsmanagement" der Bundesoberbehörde McKinsey-BAMF)

Die zweiseitigen BIAJ-Materialien vom 14. Februar 2016 finden Sie hier: Download (PDF: 2 Seiten)
Hinweis: Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "BAMF im „Wahlkampfmodus“: Mindestens 6.880 Nordafrika-Entscheidungen bis zum 10. März 2016" vom 21. Februar 2016:
http://biaj.de/archiv-kurzmitteilungen/728-bamf-im-wahlkampfmodus-mindestens-6-880-nordafrika-entscheidungen-bis-zum-10-maerz-2016.html