(BIAJ) Wie haben sich die „Gesamtverwaltungskosten“ gemäß der „Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung“ (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung – VKFV) der einzelnen 303 Jobcenter gE („gemeinsamen Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) in den Jahren 2013 bis 2015 entwickelt? Und wie verhielten sich die jährlichen Ausgaben für „Gesamtverwaltungskosten“ zum jahresdurchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)? Seit dem 1. April 2011 haben der Bund 84,8 Prozent und die Kommunen 15,2 Prozent dieser „Gesamtverwaltungskosten“ zu tragen. (KFA: kommunaler Finanzierungsanteil gemäß § 46 Absatz 3 SGB II).
Anmerkung: Leider werden die nach Art und Zweck der Ausgaben differenzierten Abrechnungen der „Gesamtverwaltungskosten“ bisher nicht veröffentlicht. Das gilt auch für die im Verhältnis zu den "Gesamtverwaltungskosten gemäß VKFV" geringen zusätzlichen, allein von den Kommunen bzw. allein vom Bund zu tragenden Verwaltungskosten der Jobcenter. (siehe Anmerkung auf Seite 12 der BIAJ-Tabelle) Die "Gesamtsamtverwaltungskosten" der einzelnen Jobcenter gE für das Jahr 2016 liegen dem BIAJ noch nicht vor.
Die BIAJ-Tabelle vom 27. April 2016 (versehentlich erst seit dem 03. Februar 2017 online) finden Sie hier: Download_BIAJ20160427 (PDF: 12 Seiten mit Anmerkungen auf Seite 12; Großstadtvergleich auf Seite 1)
Hinweis vom 06. Februar 2017: Siehe hierzu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "Hartz IV: 'SGB II-Gesamtverwaltungskosten' stiegen 2016 auf über 6 Milliarden Euro": Download_BIAJ20170206 (PDF: zwei Seiten)