(BIAJ) Die Ausgaben des Bundes für Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). (BIAJ-Tabelle unten; Tabelle und Text aktualisiert am 28.06.2019 und 20.08.2019) Das in den Bundeshaushalten 2009 bis 2019 und im ersten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 veranschlagte Soll (Spalte 1) und das Ist in den Haushaltsjahren 2009 bis 2018 (Spalte 2). Seit 2012 sind die Ist-Ausgaben immer kleiner als das veranschlagte Ausgaben-Soll. Für die Haushaltsjahre 2018 ff. sind weniger Ausgaben für das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz veranschlagt als in 2016 vom Bund ausgegeben wurden (573,6 Millionen Euro). Gemäß § 32 WoGG erstattet der Bund den Ländern die Hälfte der jeweiligen Wohngeld-Auszahlungen nach dem Wohngeldgesetz. (Anm.: Zum recherischen Ausgaben-Ist der Länder siehe Spalte 5)
Anmerkung vom 10. August 2017. Zum Wohngeld (WoGG) in Bremen und Bremerhaven (Ausgaben und Einnahmen) siehe hier.