(BIAJ) 246,9 Millionen Euro weniger als 2017 für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ (EGL), 68,5 Millionen Euro mehr für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten“ (VWK) der Jobcenter. Das zeigt eine BIAJ-Auswertung der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 18. Oktober 2017 bekannt gemachten „Orientierungswerte“ für die Mittelzuteilung an die einzelnen Jobcenter im kommenden Haushaltsjahr 2018. In Westdeutschland steht den geplanten Mittelkürzungen bei den „SGB II-Eingliederungsleistungen“ um 120,3 Millionen Euro (Tabelle 1) ein Anstieg bei den Bundesmitteln für die „Verwaltungskosten“ um 127,4 Millionen Euro (Tabelle 2) gegenüber. In Ostdeutschland würden nach diesen „Orientierungswerten“ sowohl die Bundesmittel für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ als auch die Bundesmittel für die „Verwaltungskosten“ gekürzt - um 126,6 Millionen Euro (EGL) und 58,9 Millionen Euro (VWK). Die absolut größten Mittelkürzungen wären nach diesen „Orientierungswerten“ in Sachsen (!) zu erwarten – 30,2 Millionen Euro (EGL) und 19,7 Millionen Euro (VWK). Wesentliche Grundlage der „Orientierungswerte“ für 2018: Der am 28. Juni 2017 (!) beschlossene Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018. Ob und wie eine „Jamaika“-Koalition diese GroKo-Vorlage verwandeln wird, ist z.Zt. noch unbekannt. (Anmerkung vom 24.11.2017: Es - siehe Tabellen 1 und 2 - scheint nun doch eher eine "GroKo-Vorlage für eine GroKo" zu werden. Mögliche Änderungen sind noch unbekannt.)
Die tabellarische BIAJ-Auswertung vom 21. Oktober 2017 mit allen (einzelnen) 407 Jobcentern (zwei Tabellen) finden Sie hier:
Tabelle 1: „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ – Download_BIAJ20171021_1
(Korrekturhinweis zu Tabelle 1: In den Spaltenüberschriften der Spalten 1 und 5 muss es natürlich heißen 0716-0617 und nicht 0715-0616)
Tabelle 2: „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten") – Download_BIAJ20171021_2
(PDF: jeweils 14 Seiten mit Bundes- und Länderdaten auf Seite 1 und einige Erläuterungen auf Seite 14)