(BaSta) In einer Statista-Infografik (siehe unten) steigen die Ausgaben des Bundes für das „Bürgergeld“ von 25,8 Mrd. Euro in 2023 auf 35,7 Mrd. Euro in 2024 und dann auf (erwartete) 39,0 Mrd. Euro in 2025. (gemäß Statista-Fußnote ohne „Verwaltungs- und Eingliederungskosten“ und ohne die in der Statista-Infografik gesondert genannte Beteiligung des Bundes an den „Kosten an Unterkunft & Heizung“)

Was verbirgt sich hinter diesem Anstieg um angeblich insgesamt 13,2 Mrd. Euro in den Jahren 2024 und 2025, den Statista in seiner Infografik vom 7. August 2025 präsentiert? Das zeigt ein Blick in die Haushaltsrechnungen 2023 und 2024 des Bundesfinanzministeriums und den 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025:

34959 statista buergergeld ausgaben bundeshaushalt

Für 2023 werden korrekt die bei Haushaltsstelle 1101/681 12 mit der Zweckbestimmung „Bürgergeld“ gebuchten Ausgaben des Bundes (Ist 2023) genannt: 25,8 Mrd. Euro.

Für 2024 werden dann aber nicht die bei dieser Haushaltsstelle gebuchten 29,2 Mrd. Euro genannt, sondern 35,7 Mrd. Euro, die Summe aus den Ausgaben für das Bürgergeld (29,2 Mrd. Euro) und die Ausgaben in Höhe 6,5 Mrd. Euro für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Haushaltsstelle 1101/636 13). 29,2 Mrd. Euro plus 6,5 Mrd. Euro = 35,7 Mrd. Euro.

Und für die von der Bundesregierung in ihrem Haushaltsentwurf 2025 erwarteten Ausgaben (Soll) wird diese Irreführung in der Statista-Infografik noch übertroffen. Genannt werden nicht die bei der Haushaltsstelle 1101/681 12 mit der Zweckbestimmung „Bürgergeld“ veranschlagten 29,6 Mrd. Euro, sondern 39,0 Mrd. Euro, die Summe aus den für das Bürgergeld veranschlagten Ausgaben (29,6 Mrd. Euro), die (viel zu niedrig) veranschlagten Ausgaben in Höhe 5,25 Mrd. Euro für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten“ und die veranschlagten Ausgaben in Höhe von 4,1 Mrd. Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (Haushaltsstelle 1101/685 11). 29,6 Mrd. Euro plus 5,25 Mrd. Euro plus 4,1 Mrd. Euro = (gerundet) 39,0 Mrd. Euro.

Aus einem Anstieg der Ausgaben für das „Bürgergeld“ (Haushaltsstelle 1101/681 12) von 2023 bis 2025 um 3,8 Mrd. Euro – von 25,8 Mrd. Euro auf 29,6 Mrd. Euro - wird durch Addieren der für 2025 veranschlagten Ausgaben für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten“ (5,25 Mrd. Euro) und den veranschlagten Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (4,1 Mrd. Euro) ein Anstieg der Ausgaben für das „Bürgergeld“ um 13,2 Mrd. Euro in der Statista-Infografik.

* https://de.statista.com/infografik/34959/ausgaben-des-bundes-fuer-das-buergergeld/ und https://cdn.statcdn.com/Infographic/images/normal/34959.jpeg (Zugriff 16.08.2025)
Büro für absurde Statistik (BaSta) c/o BIAJ.de – Bremen, 17.08.2025
Anmerkung vom 17.08.2025: Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "Bürgergeld: Ausgaben steigen nicht – sie sinken" vom 16.08.2025 hier.