(BIAJ) Ein nach Feststellung des Bundeshaushalts 2018 durch das Haushaltsgesetz 2018 (17. Juli 2018) aktualisierter Blick auf die Entwicklung der inzwischen erfolgten Zuweisungen (Bundesmittel) und Ausgaben (Ist) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (SGB II-EGL) der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) in den Jahren 2012 bis Juli 2018. (BIAJ-Abbildung unten)

Die Ausgaben sind nach Erreichen des Maximums (Maximum nach 2011) im Juli 2017 (2,643 Mrd. Euro von August 2016 bis Juli 2017) in den folgenden zwölf Monaten um etwa 357,5 Millionen Euro gesunken. In den 12 Monaten von August 2017 bis Juli 2018 wurden von den Jobcentern gE noch etwa 2,286 Milliarden Euro fürLeistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben, davon 1,043 Milliarden Euro in den fünf Monaten von August bis Dezember 2017 und 1,243 Milliarden Euro in den sieben Monaten von Januar bis Juli 2018.

Für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ in 2018 zugewiesen (zugeteilt) wurden den 303 Jobcentern gE inzwischen insgesamt 3,107 Milliarden Euro.(siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 14. August 2018: BIAJ20180814) Rechnerisch stehen den Jobcentern gE damit für Ausgaben in den letzten fünf Monaten des Haushaltsjahres 2018 noch insgesamt 1,864 Milliarden Euro zur Verfügung. (3,107 Mrd. minus 1,243 Mrd. Euro) Ein erheblicher Teil davon wird allerdings wie in den Vorjahren nicht für diese Leistungen sondern für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ ausgegeben, der nicht durch Zuweisungen für die "Gesamtverwaltungskosten" gedeckt ist. (siehe die Differenz zwischen den Zuweisungen und Ausgaben (Ist) für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ in der BIAJ-Abbildung) (08. Oktober 2018: Aktualisierung bis September 2018: hier)
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