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Armutsgefährdungsquoten 2021 bis 2023 nach soziodemografischen Merkmalen – Bund und Länder

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Erstellt: 29. April 2024

(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Armutsgefährdungsquoten nach soziodemografischen Merkmalen im Bund und in den Ländern in 2023 (Erstergebnisse) und in den beiden Vorjahren (2021 und 2022 - Endergebnisse) gemessen am Bundesmedian siehe den tabellarischen Vergleich in den BIAJ-Materialien vom 29. April 2024: Download_BIAJ20240429; PDF, sieben Seiten; Auszug (Seite 2 und Seite 7; unten) - Bremen, 29.04.2024

Weiterlesen: Armutsgefährdungsquoten 2021 bis 2023 nach soziodemografischen Merkmalen – Bund und Länder

Bürgergeld - Hartz IV: Kinder und Jugendliche differenziert nach Altersgruppen - Kreisvergleich Dezember 2023 (und 2022)

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Erstellt: 29. April 2024

(BIAJ) Zwei unkommentierte BIAJ-Tabellen zu den (unverheirateten) Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren (Altersgruppen: unter drei, drei bis unter sechs, sechs bis unter 15 und 15 bis unter 18) in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) im Dezember 2023 (und Dezember 2022) im Bund, in den 16 Ländern, in den 400 Kreisen (Landkreise und kreisfreie Städte) und darunter in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover): Download_BIAJ20240429_1 und Download_BIAJ20240429_2 (PDF, jeweils 11 Seiten - Bund, Länder und Großstädte jeweils auf Seite 1 - siehe Auszüge unten - Quoten: vorläufig)

Weiterlesen: Bürgergeld - Hartz IV: Kinder und Jugendliche differenziert nach Altersgruppen - Kreisvergleich...

Äquivalenzbeitragszahler, Äquivalenzrentner, Rentnerquotient 2009-2023 – vorausberechnet und Ist

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Erstellt: 28. April 2024

(BIAJ) Äquivalenzbeitragszahler (w/m), Äquivalenzrentner (w/m) und Rentnerquotient: Sechs unkommentierte (aktualisierte) Abbildungen zu den Vorausberechnungen („bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung“) in den Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung (BMAS) und dem Ist in den Jahren 2009 bis 2023. (mit Tabelle zu den Berechnungsgrundlagen) Im Jahr 2023 standen den 31,286 Millionen Äquivalenzbeitragszahlern 16,376 Millionen Äquivalenzrentner (w/m) gegenüber. Mit anderen Worten: Das Gesamtrentenvolumen reichte in 2023 rechnerisch für 16,376 Millionen Rentnerinnen und Rentner mit einer Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten – bei 21,229 Millionen Rentnerinnen und Rentnern am 01. Juli 2023 (ohne Waisenrenten; DRV-Bund). Der Rentnerquotient in 2023: 0,5234 (5.234 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Im Rentenversicherungsbericht 2009 wurden für 2023 "bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung" 25,788 Millionen Äquivalenzbeitragszahler und 16,003 Äquivalenzrentner vorausberechnet. Der im Rentenversicherungsbericht 2009 für 2023 vorausberechnete Rentnerquotient: 0,6205 (6.205 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Die gesamten BIAJ-Materialien vom 28. April 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20240428 (PDF: 4 Seiten)
Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Rente hier.


Bürgergeld – Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2023

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Erstellt: 26. April 2024

(BIAJ) Von München (Rang 1) bis Dortmund und Essen (Rang 14 und 15). Zur Entwicklung der 15 Großstädte* im Positiv-Ranking der SGB-II-Quoten von 2006 bis 2023 (Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten - Hartz IV, ab 2023 Bürgergeld - an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze; Jahresdurchschnitt) siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen dieser SGB-II-Quoten unten (oder als PDF hier: Download_BIAJ20240426). Auf Rang 1 und 2 im Positiv-Ranking von 2006 bis 2022 immer München (M: Rang 1) und Stuttgart (S: Rang 2). Im Beobachtungszeitraum am weitesten aufgestiegen im Positiv-Ranking: Leipzig (L: bis 2011 Rang 14, 2020 bis 2023 Rang 7) und Dresden (DD: bis 2009 Rang 9, seit 2014 Rang 3). Im Beobachtungszeitraum am weitesten abgestiegen im Positiv-Ranking: Essen (E: von Rang 10 in 2006 auf Rang 15 seit 2016). Die SGB-II-LB-Quoten (kurz: SGB-II-Quoten) reichten 2023 in den 15 Großstädten* von 5,8 Prozent in München (M) bis 18,40 Prozent in Dortmund (DO) und 18,41 Prozent in Essen (E). (siehe BIAJ-Tabelle unten) In den 15 Großstädten zusammen betrug die SGB II-Quote 2023 (vorläufig) durchschnittlich 12,4 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland ohne diese 15 Großstädte (vorläufig) 7,4 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt (vorläufig) 8,3 Prozent. Siehe dazu und zur Stadt Bremen die weitere BIAJ-Tabelle ganz unten.
* hier immer einschließlich Region Hannover (H*)

2024 04 26 biaj grossstaedte ranking sgb2 lb quoten 2006 2023

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Väteranteil Elterngeld: Kreisvergleich 2017-2023 – von Jena bis Bremerhaven

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Erstellt: 24. April 2024

(BIAJ) Ein Blick auf den Väteranteil (1) beim Elterngeld ("Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen"). Im Jahr 2023 reichte dieser Väteranteil (2)in 399 von 400 Kreisen (Landkreise und kreisfreie Städte – wg. Hackerangriff ohne Rhein-Pfalz-Kreis!) von 34,6 Prozent in der kreisfreien Stadt Jena (Rang 1) bis 14,9 Prozent in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen (Rang 398) und 13,7 Prozent in der kreisfreien Stadt Bremerhaven (Rang 399). (Bundesdurchschnitt 2023: 26,2 Prozent)
Alle Kreise mit dem Väteranteil (Elterngeld) in den Jahren 2017 bis 2023 (Seite 1 bis 7 – 2022 und 2023 ohne Rhein-Pfalz-Kreis; siehe oben) mit einem vergleichenden Blick auf die Jahres- und Quartalszahlen der „Väteranteile“ am Elterngeld in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Bremen (Seite 8) finden Sie hier: Download_BIAJ20240424 (PDF: acht Seiten)
(1) "Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde." (Statistisches Bundesamt, 29.03.2023) Je nach Betrachtung der Jahreszahlen oder der Quartalsdaten stellt sich das jedoch sehr unterschiedlich dar. Siehe dazu Seite 8 im PDF-Download bzw. die beiden BIAJ-Abbildungen unten und die "Erläuterungen" (Destatis) unter den Abbildungen.
(2) Jahreszahlen! Sie sind im Vergleich zu den Quartalszahlen deutlich höher (überhöht) – aufgrund der i.d.R. wesentlich kürzeren Elterngeld-Bezugsdauer der Väter.

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