Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Oktober 2022
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(BIAJ) In den 12 Monaten von November 2021 bis Oktober 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 16,562 Milliarden Euro ausgegeben (1) - 2,898 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2021 und 5,880 Milliarden Euro weniger als in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 als mit Ausgaben in Höhe von 22,442 Milliarden Euro das nominale Ausgaben-Maximum (12-Monatssumme) nach 2006 erreicht wurde. (Januar bis Dezember 2006: 22,899 Milliarden Euro). (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2022 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 15,8775 Milliarden Euro (1) veranschlagt. Rechnerisch würde das Soll erreicht, wenn in den letzten zwei Monaten des Haushaltsjahres etwa 684 Millionen Euro weniger ausgegeben werden als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Entwicklung der Ausgaben in den letzten Monaten zeigt, dass das Soll in 2022 überschritten wird – und dass die 12-Monatssumme der Ausgaben in den kommenden Monaten nominal nicht weiter sinken, sondern wieder steigen wird. Im Juni 2022 wurden noch etwa 252 Millionen Euro weniger ausgegeben als im Juni 2021, im Juli 2022 noch etwa 196 Millionen Euro weniger als im Juli 2021, im August 2022 etwa 121 Millionen Euro weniger als im August 2021, im September 2022 noch 73 Millionen Euro weniger als im September 2021 und im Oktober 2022 nur noch 39 Millionen Euro weniger als im Oktober 2021.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2019 insgesamt 1,217 Milliarden Euro, in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro und in 2021 insgesamt 1,307 Milliarden Euro ausgegeben wurden (Soll 2022: 1,420 Milliarden Euro – Ist bis Oktober 2022: 937,6 Millionen Euro).
Weitere BIAJ-Informtionen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.
Aus der Statistik über den Ausbildungsmarkt: Betriebliche Berufsausbildungsstellen und einmündende Bewerber_innen – Berichtsjahre 2019/20 bis 2021/22
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(BIAJ) Berichtsjahr 2021/2022 (01. Oktober 2021 bis 30. September 2022): 422.400 gemeldete Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen insgesamt, 2,6 Prozent (11.143) weniger als ein Jahr zuvor (in Klammern Veränderungsraten im Ländervergleich: von +2,5 Prozent in SL bis -13,6 Prozent in HH) bzw. 10,7 Prozent (50.581) weniger als zwei Jahre zuvor (von +5,7 Prozent in HB bis -19,5 Prozent in SH).
198.684 einmündende Bewerberinnen und Bewerber*, 0,4 Prozent (863) weniger als ein Jahr zuvor (von +4,6 Prozent in HB bis -14,5 Prozent in HH) bzw. 8,1 Prozent (17.472) weniger als zwei Jahre zuvor (von +16,9 Prozent in HB bis -16,1 in SH).
528.297 gemeldete betriebliche Berufsausbildungsstellen (1), 3,9 Prozent (19.877) mehr als ein Jahr zuvor (von +12,9 Prozent in SL bis +0,7 Prozent in NI) bzw. 1,6 Prozent (8.077) mehr als zwei Jahre zuvor (von +13,5 Prozent in HB bis ‑3,3 Prozent in BY).
459.429 rechnerisch besetzte (oder stornierte) betriebliche Berufsausbildungsstellen, 3,2 Prozent (14.185) mehr als ein Jahr zuvor (von +9,5 Prozent in SL bis -6,1 Prozent in HH) bzw. 0,2 Prozent (843) weniger als zwei Jahre zuvor (+9,4 Prozent in TH bis ‑6,9 Prozent in BY).
432 einmündende Bewerberinnen und Bewerber* pro 1.000 rechnerisch besetzte Berufsausbildungsstellen (von 601 in SN bis 314 in SL), 3,5 Prozent (16) weniger als ein Jahr zuvor bzw. 7,9 Prozent (37) weniger als zwei Jahre zuvor.
Siehe dazu den Auszug aus der BIAJ-Tabelle und die BIAJ-Abbildung unten. Zu den entsprechenden Daten aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) über den Ausbildungsmarkt in den Ländern und in den beiden bremischen Städten (Bremen und Bremerhaven) in den Berufsberatungsjahren 2019/20, 2020/21 und 2021/22 siehe hier: Download_BIAJ20221103 (PDF: vier Seiten)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Oktober 2022 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Oktober 2022 (Stichtag 13.10.) Vorbemerkung: Der stärkste Anstieg der Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich wurde im Oktober 2022 in den Ländern Thüringen (TH), Sachsen (SN), Mecklenburg-Vorpommern (MV), Sachsen-Anhalt (ST) und Niedersachsen (NI) registriert. (Rang 16 bis Rang 12 im Negativ-Ranking; Spalte 10 in Tabelle 1, Seite 3) n
2,442 Millionen registrierte Arbeitslose - 65.000 (2,8 Prozent) mehr als im Oktober 2021 – 50.000 (6,1 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 115.000 (7,4 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 11.000 (0,9 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 77.000 (7,1 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Oktober 2021. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑4,1 Prozent in Berlin (BE) bis +8,8 Prozent in Thüringen (TH). (Land Bremen: +2,1 Prozent; Stadt Bremen: +0,9 Prozent; Bremerhaven: +6,7 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7) (wg. Rundung auf 1.000 können kleinere Rundungsdifferenzen auftreten)
3,790 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,9 Prozent (141.000) mehr als im Oktober 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑3,5 Prozent in Berlin (BE) bis +12,2 Prozent in Bayern (BY).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Oktober 2022 und Oktober 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 02. November 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20221102 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
SGB II-Eingliederungstitel 2022: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis September 2022
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden von Januar bis September 2022 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“ - PAT) insgesamt 52,177 Millionen Euro ausgegeben, 1,949 Millionen Euro (3,9 Prozent) mehr als von Januar bis September 2021 (50,228 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 48,853 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2022 zugeteilten Bundesmitteln (78,561 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremen Stadt in den ersten drei Quartalen 2022 insgesamt 62,2 Prozent (48,853 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben.
Vom Jobcenter Bremerhaven wurden von Januar bis September 2022 für diese Leistungen (einschließlich der Ausfinanzierung eines nicht im SGB II geregelten Bundesprogramms in Höhe von etwa 3.000 Euro) 11,715 Millionen Euro ausgegeben, 407.000 Euro (3,4 Prozent) weniger als von Januar bis September 2021 (12,122 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 11,300 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2022 zugeteilten Bundesmitteln (19,958 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremerhaven in den ersten drei Quartalen 2022 insgesamt 56,6 Prozent (11,300 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben.
Zu den für das Haushaltsjahr 2022 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben in den ersten drei Quartalen 2022 (und 2021) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“) siehe die BIAJ-Materialien vom 28. Oktober 2022: Download_BIAJ20221028 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis September 2022
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(BIAJ) Von Januar bis September 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 16,787 Milliarden Euro ausgegeben, 151 Millionen Euro (0,9 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die steigende 12-Monatssumme der Ausgaben betrug von Oktober 2021 bis September 2022 insgesamt 21,597 Milliarden Euro. Sie lag damit 512 Millionen Euro über dem Haushaltssoll 2022. (Soll 2022: 21,085 Milliarden Euro; Ist 2021: 21,748 Milliarden Euro)
Gemessen an den durchschnittlich 5,103 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Oktober 2021 bis September 2022 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld monatlich durchschnittlich 352,72 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von Oktober 2020 bis September 2021, wurden für die durchschnittlich 5,327 Millionen RLB durchschnittlich 340,79 Euro pro Monat ausgegeben. (2) (2021: 345,01 Euro bei durchschnittlich 5,253 Millionen RLB)
(1) Einschließlich der „Einmalzahlung für den Monat Juli 2022“: § 73 SGB II - „Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.“
(2) Einschließlich der Einmalzahlung 2021: „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)