Untersuchungsausschuss "Kindeswohl" (Kevin): Zusammenarbeit BAGIS AfSD ("Fallmanagements")
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Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat sich mit Schreiben vom 11. Januar 2007 zur „Zusammenarbeit BAGIS (Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales) AfSD (Amt für Soziale Dienste) (‚Fallmanagements’)“ an den Untersuchungsausschuss „Kindeswohl“ (Kevin) und die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales gewandt. Das Senatorenbüro teilte dem BIAJ am 22. Februar 2007 auf Nachfrage mit, „ ... dass die Senatorin sich nicht zu Vorgängen äußert, mit denen sich der parlamentarische Untersuchungsausschuss befasst.“
Im Untersuchungsausschuss „Kindeswohl“ scheint der im BIAJ-Schreiben vom 11. Januar 2007 angesprochene Aspekt der "zwei Fallmanagements" (BAGIS, AfSD) jedoch bisher nicht oder für außen stehende Beobachter und Beobachterinnen nicht nachvollziehbar beleuchtet worden zu sein. Zeugen zum Thema Einführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II/Hartz IV) und deren Umsetzung – insbesondere Mitarbeiter/innen, die die Bundesagentur für Arbeit und die Stadtgemeinde Bremen der BAGIS zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt haben, wie es im Gründungsvertrag des BAGIS heißt (§ 10) - wurden, wenn wir uns nicht irren, nicht gehört.
Die BIAJ-Schreiben vom 11. Januar 2007 (mit Anhang) und 22. März 2007 finden Sie hier: Download
Materialien zur weit geöffneten "Arbeitslosengeld-Schere"
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Ein Querschnittsvergleich der 439 Kreise (September 2006) zeigt: In Kreisen mit einer sehr hohen Arbeitslosenquote ist der Anteil der Frauen und Männer, die einen Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld haben, kaum größer als in den Kreisen mit einer relativ niedrigen Arbeitslosenquote. Der Anteil der Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, der auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen ist, steigt dagegen mit der Arbeitslosenquote schnell an. Mit anderen Worten: Die „Arbeitslosengeld-Schere“ ist weit geöffnet.
Während im Landkreis Freising (Bayern) die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen in etwa der Zahl der Arbeitslosengeld-Empfänger/innen entspricht, ist die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen in der Stadt Bremerhaven (Land Bremen) zehn mal so hoch wie die Zahl der Arbeitslosengeld-Empfänger/innen. Das Versicherungsprinzip wirkt beim beitragsfinanzierten Arbeitslosengeld, auch wegen der zunehmend ausgrenzenden Anspruchsvoraussetzungen, deutlich und zunehmend weniger regional ausgleichend als gemeinhin angenommen.
Von den im September 2006 registrierten 4,237 Millionen Arbeitslosen hatten lediglich 21,5 Prozent einen Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. In der Stadt Bremerhaven ist dieser Anteil mit lediglich 11,8 Prozent kleiner als in allen anderen 438 Kreisen. 65,0 Prozent der registrierten Arbeitslosen waren auf das sogenannte Arbeitslosengeld II angewiesen. In der Stadt Bremerhaven waren dies 80,9 Prozent, mehr als in allen anderen 438 Kreisen.
Die BIAJ-Materialien vom 2. Februar 2007 finden Sie hier: Download
Arbeitslosengeld: Köhlers Sorgen (Aussteuerungsbetrag, Versprecher der Kanzlerin)
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Horst Köhler, Bundespräsident, bei der Vollversammlung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages am 22. November 2006 in Bochum:
„Der Vorschlag, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I nach der Länge der Einzahlungszeit zu staffeln, schwächt das Versicherungsprinzip und damit eine zentrale zivilisatorische und soziale Errungenschaft zur Schaffung von Sicherheit in modernen Gesellschaften."
"Ich bezweifle, dass so Vertrauen geschaffen werden kann.“
Einen Tag nach der Bochumer Rede des Bundespräsidenten, am 23. November 2006, unterrichtet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales über die „zivilisatorische Errungenschaft Aussteuerungsbetrag“(?) und die Erhöhung des Ansatzes im Bundeshaushalt 2007 um 700 Millionen Euro.
Nachtrag: „ ... das Risiko wieder in Arbeit zu kommen ... und die Chance eines Jüngeren ...“ (Angela Merkel am 26. November 2006)
Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 27. November 2006 finden Sie hier: Download
Hartz IV-Eingliederungsleistungen 2006 ("Leistungen zur Eingliederung in Arbeit")
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- im Bundeshaushalt 2006 sind für 370 (der 439) Kreise etwa 5,7 Milliarden Euro vorgesehen – von denen nach teilweiser Mittelsperrung noch 4,9 Milliarden Euro zur Verfügung stehen;
- bis Oktober 2006 wurden in diesen 370 (von 439) Kreisen 2,88 Milliarden Euro ausgegeben;
- in 83,3% des Haushaltsjahres (10 von 12 Monaten) wurden erst 58,8% der nach teilweiser Mittelsperrung verbliebenen Mittel abgerechnet – 51,1% in Westdeutschland, 70,4% in Ostdeutschland und 73,8% in Ostdeutschland ohne Berlin;
- die entsprechenden Anteile in den Ländern reichen von 46,4% in Hessen und 47,2% in NRW bis 75,7% in Mecklenburg-Vorpommern und 76,1% in Thüringen (jeweils ohne die zugelassenen kommunalen Träger).
Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat zuletzt am 16. August 2006 über die Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) in 370 von 439 Kreisen auf Länderebene berichtet. Für die 69 zugelassenen kommunalen Träger lagen und liegen noch immer keine entsprechend veröffentlichten Daten vor. Am 5. September 2006 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Sperrung von 1,1 Milliarden Euro (von insgesamt veranschlagten 6,47 Milliarden Euro) teilweise aufgehoben. Gesperrt sind zur Zeit 870 Millionen der 6,47 Milliarden Euro. Das heißt, im laufenden Haushaltsjahr (2006) stehen in den 439 Kreisen 5,60 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ zur Verfügung. (vgl. Spalte 4 in der Tabelle auf Seite 3) Auf Grundlage der am 17. August 2006 geänderten Eingliederungsmittel-Verordnung 2006 wurde die regionale Verteilung der Mittel geringfügig geändert. Die Auswirkung dieser Änderungen auf der Landesebene blieben in der Tabelle auf Seite 3 (Spalte 4) unberücksichtigt.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 10. November 2006 finden Sie hier: Download
Aussteuerungsbetrag: Bundesfinanzminister will Einnahmen erhöhen
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Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) möchte die Einnahmen aus dem verfassungs- und versicherungsrechtlich fragwürdigen „Aussteuerungsbetrag“ um 56% erhöhen. Um eine entsprechende Steigerung der aussteuerungspflichtigen Fallzahlen zu erreichen, bedarf es der Änderung nur eines Wortes im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende). Es ist das Wort „nach“ in § 46 Abs. 4 SGB II.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 28. August 2006 finden Sie hier: Download