Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld im April 2020: Lediglich 50 Millionen Euro mehr als im April 2019
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(BIAJ) Im April 2020 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 1,738 Milliarden Euro ausgegeben (hier immer einschließlich der Ausgaben in Höhe von etwa 17 Millionen Euro aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer), lediglich 50 Millionen Euro (3,0 Prozent) mehr als im April 2019.* Ein Anstieg im Vorjahresvergleich wurde vor April 2020 zuletzt im Januar 2018 registriert.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld betrugen von Mai 2019 bis April 2020 insgesamt 19,915 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Bundeshaushalt (einschließlich Nachtragshaushalt) Ausgaben in Höhe von 26,4 Milliarden Euro veranschlagt. Das heißt, das Soll im Bundeshaushalt 2020 liegt 6,485 Milliarden Euro über den Ist-Ausgaben in den vergangenen 12 Monaten (Mai 2019 bis April 2020). Oder anders ausgedrückt: Das Soll von 26,4 Milliarden Euro wird dann vollständig in Anspruch genommen, wenn in den verbleibenden acht Monaten des laufenden Haushaltsjahres 6,485 Milliarden Euro (50,0 Prozent) mehr ausgegeben werden als die 12,966 Milliarden Euro, die von Mai bis Dezember 2019 ausgegeben wurden. Anmerkung: An den im Bundeshaushalt 2020 veranschlagten Mitteln kann ein geforderter und notwendiger „Corona-Zuschlag“ zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nicht scheitern. (Hinweis vom 20.06.2020: Zur Aktualisierung bis Mai 2020 siehe hier.)
* In den in dieser BIAJ-Kurzmitteilung genannten Abrechnungsergebnissen sind kleinere Rundungsdifferenzen möglich.
Unterhaltsvorschuss: Bremen und Hamburg im Ländervergleich 2013 bis 2019
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(BIAJ) Im Land Bremen wurden 2019 insgesamt 29,498 Millionen Euro für Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz („Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung“) ausgeben (Bundesanteil: 11,799 Millionen Euro), in Hamburg 65,906 Millionen Euro (Bundesanteil: 26,362 Millionen Euro). Diesen Ausgaben standen im Land Bremen Einnahmen (Erstattungen) in Höhe von insgesamt 2,659 Millionen Euro (Bundesanteil: 1,063 Millionen Euro) und in Hamburg 4,915 Millionen Euro (Bundesanteil: 1,966 Millionen Euro) gegenüber. Die sog. Rückgriffquote (Rückgriffsquote, Rückholquote) 2019: 9,0 Prozent im Land Bremen, 7,5 Prozent in Hamburg. (Anm.: In welcher Höhe diese Unterhaltsleistungen die Ausgaben des Bundes und der Kommunen für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - Hartz IV – minderten, ist dem BIAJ nicht bekannt. Zu den Ausgaben und Einnahmen im Bund siehe hier.)
Ein unkommentierter tabellarischer Bremen-Hamburg-Ländervergleich der Ausgaben und Einnahmen des Bundes gemäß § 8 Unterhaltsvorschussgesetz* in den Haushaltsjahren 2013 bis 2019 - mit der Bitte um Beachtung der Fußnoten, insbesondere der Fußnote zu den "programm- und kassentechnischen Schwierigkeiten" in der Freien und Hansestadt Hamburg von Februar 2016 bis einschließlich Juli 2017**: unten bzw. Download_BIAJ20200520 (PDF: eine Seite).
Weiterlesen: Unterhaltsvorschuss: Bremen und Hamburg im Ländervergleich 2013 bis 2019
Unterhaltsvorschuss im Bundeshaushalt 2002 bis 2020
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(BIAJ) Den Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz („Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung“) in Höhe von insgesamt 2,178 Milliarden Euro (Bundesanteil: 871,2 Millionen Euro) standen im Haushaltsjahr 2019 Einnahmen (Erstattungen) in Höhe von insgesamt 360,4 Millionen Euro (Bundesanteil: 144,2 Millionen Euro) gegenüber. Im Bundeshaushalt 2020 sind für den Bundesanteil an den Ausgaben für diese Unterhaltsleistungen 943 Millionen Euro veranschlagt (148 Millionen Euro mehr als im ersten Regierungsentwurf vom 26. Juni 2019) und Einnahmen in Höhe von 179 Millionen Euro (wie im ersten Regierungsentwurf). (Anm.: In welcher Höhe diese Unterhaltsleistungen die Ausgaben des Bundes und der Kommunen für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - Hartz IV – minderten, ist dem BIAJ nicht bekannt.)
Seit dem 1. Juli 2017 trägt der Bund 40 Prozent der Aufwendungen der Länder. Von 2000 bis zum 30. Juni 2017 trug der Bund ein Drittel (etwa 33,3 Prozent) der Aufwendungen der Länder, vor 2000 50 Prozent. Die nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (von dem zum Unterhalt verpflichteten Elternteil) eingezogenen Beträge, sind von den Ländern zum entsprechenden Anteil an den Bund abzuführen.
Der unten stehenden BIAJ-Tabelle (und PDF hier: BIAJ20200520) ist zu entnehmen, wie sich die Ausgaben und Einnahmen des Bundes (ohne die Anteile der Länder) von 2002 bis 2019 entwickelt haben und welche Entwicklung in 2020 gemäß Bundeshaushalt 2020 erwartet wird bzw. vor „Corona“ erwartet wurde. (Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss: hier)
Weiterlesen: Unterhaltsvorschuss im Bundeshaushalt 2002 bis 2020
B… zeigt der DFL am ersten Werder-Geisterspieltag (18.05.2020) den „Stinkefinger“ (Arbeitstitel)
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(BaSta) "B… zeigt der DFL am ersten Werder-Geisterspieltag (18.05.2020) den „Stinkefinger“ (siehe Abb. 1 von 2)" (Arbeitstitel) (siehe unten oder hier; PDF: eine Seite)
EU-Eigenmittel: Abweichungen zwischen den Steuerschätzungen vom Oktober 2019 und Mai 2020
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zu den EU-Eigenmitteln in den Steuerschätzungen vom Oktober 2019 und Mai 2020 (Bundesrepublik Deutschland):
Siehe in diesem Zusammenhang auch die BIAJ-Materialien vom 24. Mai 2018 (Beitrag der EU zur schwarzen Null 2017' - 7,4 Milliarden Euro weniger für BNE-Eigenmittel der EU: hier1) und vom 31. Januar 2020 („Beitrag der EU-28“ zum Überschuss von 13,5 Milliarden Euro im Bundeshaushalt: hier2).