(BIAJ) Wie haben sich die jährlichen Ausgaben der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) von Januar 2012 bis August 2019 entwickelt? Siehe dazu die unkommentierte BIAJ-Abbildung mit den gleitenden 12-Monatssummen, zuletzt 557,2 Millionen Euro in den 12 Monaten von September 2018 bis August 2019). Anmerkung: Bei den sogenannten "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" (MAbE), für die von den Jobcentern gE aktuell wesentlich mehr ausgegeben wird als für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (von September 2018 bis August 2019 insgesamt 933,4 Millionen Euro), handelt es sich nicht um berufliche Weiterbildung!* (siehe dazu die zweite, am 27.09.2019 angefügte BIAJ-Abbildung unten - und die am 14. Oktober 2019 bis Ende September 2019 und am 22. Januar 2020 bis Ende Dezember 2019 aktualisierten BIAJ-Abbildungen ganz unten - und hier)


biaj 20190926 fbw ausgaben sgb2 jc ge 012012 082019

 biaj 20190927 fbw und mabe ausgaben sgb2 jc ge 012012 082019

* Anmerkung vom 27.09.2019 zu einer irreführenden ZDF-Ankündigung. Das ZDF kündigte die interessante "Doku" (ZDFzoom 25.09.2019) unter dem Titel "Weiterbildung ohne Sinn" wie folgt an: "Mit der Einführung von Hartz IV sollten Arbeitslose auch "gefördert" werden. Das Fördern mündet seitdem häufig in Weiterbildungsmaßnahmen." (hier) In der Sendung wird aber, abgesehen von einer kritischen Anmerkung von Prof. Stefan Sell, nicht über die "Förderung der beruflichen Weiterbildung", sondern ausschließlich über die sogenannten "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" (MAbE) berichtet. Das zeigen u.a. auch die in der Sendung geannnten Zahlen über die Ausgaben: "gut eine Milliarde Euro" (siehe die in der zweiten Abbildung in Fußnote 1 genannten 1,096 Milliarden Euro für die sogenannten MAbE) und die "rund 1.900 Euro pro Teilnehmer". In Tabelle 2 der SGB-II-Eingliederungsbilanz 2018 wird unter der für die MAbE (bei einem Träger - MAT) etwas irreführenden Zeilenüberschrift "durchschnittliche Ausgaben je Förderung pro Monat" ein durchschnittlicher Betrag von 1.841 Euro genannt (Jobcenter gE). Es handelt sich hier offensichtlich um die "durchschnittlichen Ausgaben je Förderung" (und nicht pro Monat), da MAbE in dieser Tabelle offensichtlich als sogenannte "Einmalleistungen" betrachtet werden. (In den einzelnen Jobcentern gE reichten diese "durchschnittlichen Ausgaben pro Förderung" der MAbE bei einem Träger in 2018 von 7.207 Euro im JC Erlangen-Höchstadt und 5.243 im JC Ostallgäu bis 734 im JC Lindau (Bodensee) und 692 Euro im JC Oberbergischer Kreis.) Für die entsprechend der Spaltenüberschrift berechneten "durchschnittlichen Ausgaben je Förderung pro Monat" werden in der selben Tabelle für die "Förderung der beruflichen Weiterbildung" 983 Euro pro Monat genannt (Jobcenter gE). (In den einzelnen Jobcentern gE reichten diese "durchschnittlichen Ausgaben pro Förderung und Monat" der beruflichen Weiterbildung in 2018 von 1.975 Euro im JC Suhl und 1.663 im JC Kronach bis 527 Euro im JC Deggendorf und 416 Euro im JC Lichtenfels.) (BIAJ)

Zwei bis Ende September 2019 aktualisierte BIAJ-Abbildungen vom 14. Oktober 2019:

biaj 20191014 fbw ausgaben sgb2 jc ge 012012 092019

biaj 20191014 fbw und mabe ausgaben sgb2 jc ge 012012 092019

Eine bis Ende Dezember 2019 aktualisierte BIAJ-Abbildung vom 22. Januar 2020:

biaj 20200122 fbw und mabe ausgaben sgb2 jc ge 012012 122019