(BIAJ) Von Januar bis November 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 504 Millionen Euro (2,6 Prozent) weniger ausgegeben als von Januar bis November 2018 bzw. 1,312 Milliarden Euro (6,6 Prozent) weniger als von Januar bis November2017.(1)

In den zwölf Monaten von Dezember 2018 bis November 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung*; ohne Unterkunft und Heizung) insgesamt 20,039 Milliarden Euro ausgegeben - nach 20,349 Milliarden Euro in 2016, 21,423 Milliarden Euro in 2017 und 20,543 Milliarden Euro in 2018.

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Für 2019 erwartet die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2020 einen Anstieg der Ausgaben auf 20,900 Milliarden Euro (einschließlich der Ausgaben von bis zu 700 Millionen Euro aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT). (siehe die aktualisierte BIAJ-Abbildung unten; nominale, nicht preisbereinigte Abrechnungsergebnisse)
(1) einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung* und seit Januar 2019 einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) für die anteilige Finanzierung der Förderung der "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) - von Januar bis November 2019 geschätzte 77 Millionen Euro (alle Jobcenter zusammen); ohne Unterkunft und Heizung
* in 2017 und 2018 entfielen etwa 27,5 Prozent der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (ohne Unterkunft und Heizung) auf Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. (Schätzung, BIAJ)
Hinweis: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier. Erinnerung. Im Zusammenhang mit diesen Ausgaben nicht vergessen: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2018": Download_BIAJ20190820. (BIAJ)

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV): hier_SGB2
BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III - u.a. zu den beitragsfinanzierten Arbeitslosengeld-Ausgaben: hier_SGB3