(BIAJ) In den 12 Monaten von Mai 2020 bis April 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit 22,424 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgegeben. (1)
Bis Oktober 2018 waren die jährlichen Ausgaben für das Arbeitslosengeld auf 13,741 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von November 2017 bis Oktober 2018) gesunken. In den folgenden 18 Monaten bis April 2020 stiegen diese Ausgaben um nahezu 2,0 Milliarden Euro auf 15,707 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von Mai 2019 bis April 2020). (2)
In den zwölf Monaten nach April 2020 (Mai 2020 bis April 2021) stiegen die jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) um 6,717 Milliarden Euro (42,8 Prozent) auf die oben genannten 22,424 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Mai 2020 bis April 2021.
Im Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,099 Milliarden Euro (3) veranschlagt. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro ausgegeben wurden, nach 1,217 Milliarden Euro in 2019.
(2) d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
(3) einschließlich Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis April 2021 siehe hier.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und Insolvenzgeld): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)